Reifen/Stahlfelgen typisieren

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      Reifen/Stahlfelgen typisieren

      Ich will bei meinem 3er GTI 6,5x16 Stahlfelgen (vom 4er Golf) mit 195/45/16 typisieren. Wie gehe ich da am besten vor? Wie beim "normalen" typisieren? War noch nie Stahlfelgen typisieren!
      In meinem Fall muss ich das Fahrwerk + Reifen/Felgen bei der Landesreg. eintragen, da ich den GTI aus Deutschland importiere.
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      RE: Reifen/Stahlfelgen typisieren

      Da Du sowieso ein Gesamtgutachten brauchst nimm am besten Kontakt mit dem nächsten KFZ-Ziviltechniker in Deiner Nähe auf, der erstellt Dir dann ein Gutachten über Rad-Reifen-Fahrwerk mit dem Du zur Landesprüfstelle zum eintragen fahren kannst.

      Funzen wird das ganze entweder über eine Freigabe von Porsche Salzburg

      Porsche Austria GMBH & CO
      Generalimporteur für Volkswagen und Audi
      Vogelweiderstraße 75
      A-5021 Salzburg

      Hr. Gruber => zuständig für Unbedenklichkeitsgutachten etc.
      Fr. Waltraud Posch
      TEL 0662/4681/2536
      FAX 0662/4681/2302

      (hoffe die Daten sind noch aktuell)


      oder über ein Vergleichsgutachten mit einem Golf IV (ähnliche Radlast usw...)

      Grüsse,
      DOC!
      Wegen Fahrwerk/Felgen braucht man keinen Zivi (nur extra rausgeschmissenes Geld). Die Landesreg. trägt das auch ein... Hab's schon öfters mit Autos aus D mit geänderten Fahrwerken und Alus gemacht, allerdings noch nie mit Stahlfelgen.

      Aber an Porsche Salzburg hab ich gar net gedacht - THX!
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      Original von RS G60
      Wegen Fahrwerk/Felgen braucht man keinen Zivi (nur extra rausgeschmissenes Geld). Die Landesreg. trägt das auch ein...


      Ehrlich? Ihr müsst aber motivierte Mitarbeiter in der Stmk. bei der Landesprüfstelle haben, bei den anderen Ländern geht meines Wissens nach ohne Gesamtgutachten bei geänderter Fahrwerks-Reifenkombination nichts. Klar, die meisten LaRe-Püfer haben ja auch keine Ahnung.

      Wobei es ja darum geht, das sich die Gutachten für Fahrwerk oder Felgen meisst auf Fahrzeuge im Orginalzustand beziehen. Das heisst ein Fahrwerk wird bei montierten Serienreifendimensionen geprüft und umgekehrt. Deswegen verlangen die Landesregierungen eigentlich grundsätzlich ein Gesamtgutachten vom TÜV oder einem Zivi.

      Grüsse,
      DOC!
      Hmmm...war grad auf der HP vom Land Steiermark...

      Änderungen an Fahrzeugen

      Die Fachabteilung 17C (Technische Umweltkontrolle und Sicherheitswesen – Kraftfahrwesen und Sicherheitsdienst) beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung hat sich entschlossen, für die Genehmigung von bestimmten Änderungen an Personen- und Kombinationskraftwagen bis zu einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von 3500 kg, ein neues System zur Abwicklung derartiger Verfahren anzubieten. Dieses Verfahren gilt für folgende Änderungen:

      Fahrwerk inkl. Reifen und Felgen
      Anbauteile
      Motorveränderung (Chip Tuning, + 30%, - 25%)
      Abgasanlage und
      Beleuchtungseinrichtungen


      AB sofort ist es nicht mehr möglich, Fahrzeuge mit derartigen Änderungen in der Landesprüfstelle in Graz oder in einer der Außenstellen vorzuführen. Statt dessen ist ein entsprechendes Gutachten von einem in der nachstehenden Liste angeführten Ziviltechniker oder durch den TÜV Österreich zu erstellen, oder eine Bestätigung des Generalbevollmächtigten über die möglichen Reifen- bzw. Felgendimensionen für das betreffende Fahrzeug wird beigebracht.




      Liste der berechtigten Ziviltechniker für Änderungen an Fahrzeugen



      TÜV Österreich:1230 Wien, Deutschstraße 10, ( +43 (1) 61091-0, Fax DW 6555



      Nach Terminvereinbarung mit einer hier angeführten Stelle besteht auch die Möglichkeit das Fahrzeug in unserem Verwaltungsbereich vorzuführen:



      ARBÖ-Prüfzentrum, 8970 Haus, Lehen 33, ( +43 (3687) 23146-0 (Dipl.-Ing. MBA Karl Deininger)

      ARBÖ-Prüfzentrum, 8940 Liezen, Salzburgerstraße 20, ( +43 (3612) 22770-0 (Dipl.-Ing. MBA Karl Deininger)

      Reifen Ruhdorfer GesmbH, 8940 Liezen, Gesäusestraße 25, ( +43 (3612) 25099 (Dipl.-Ing. Friedrich Edelsbrunner)

      Ziviltechniker DI Walter Gößweiner, 8680 Ganz, Ganztal 27a, (+43 (3852) 42724



      Die im Gutachten (bzw. Bestätigung) dokumentierten und geprüften Änderungen werden von der Landesprüfstelle gemäß § 33 KFG im Typenschein eingetragen. Die Anträge auf Eintragung (Genehmigung) derartiger Änderungen sind unter Vorlage der Gutachten (bzw. Bestätigung) und des Typenscheines bzw. Einzelgenehmigungsbescheides, sowie des Einzahlungsnachweises über die Kosten von € 39,00 direkt an das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 17C, 8010 Graz, Landhausgasse 7 einzureichen. Diese Anträge können bei der Politischen Expositur der Bezirkshauptmannschaft Liezen in Gröbming, Bürgerinformationsbüro, angefordert werden.


      Grüsse,
      DOC!
      Ich weiß, dass es lächerlich ist, aber ich kann nur aus Erfahrung sprechen...
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      Die Landesreg. hat das auch gemacht, auch wenn ICH erst Fahrwerk/Felgen umgebaut hab und die Teile in D noch gar am/im Auto waren. Vermessungsgutachten ist halt Vorraussetzung. Dass die österr. Bestimmungen gegeben sein müssen, ist eh klar.
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