Auto anmelden

      brauchst nen hauptwohnsitz in holland. an dem du dich auch gewisse tage im jahr aufhälst (nachweislich).

      und bitte: warum ausgerechnet holland??????

      wer 10 MAL durch die führerscheinprüfung gefallen ist bekomm in europa ein nl kennzeichen (NEVER LEARNED) und hinten nen wohnanhänger dran damit er net zu schnell fahren kann :-h
      Original von flex1987
      will auch mein auto in d kaufen und anmelden (ja habe wohnsitz bin dort aber vl 1 MAL im Jahr)

      nachweisen kannst du es zb. mit einer arbeitsbestätigung. vierlleicht auch mit einer von einem notar beglaubigten erklärung. ich glaub, es sind 185 tage, die du nachweisen mußt.

      Original von flex1987
      wieviel würde ich strafe zahlen, wenn ich erwischt werde, bzw. wie muss ich dass nachweisen ?

      das weiß unser bp-hatzer sicher genauer. aber mit ein paar euro wirst wahrscheinlich nicht davonkommen. weniger wegen einer strafe, sondern wegen den österreichischen steuern, die du ja nicht zahlst, wenn das auto im ausland angemeldet ist, aber du als österreicher damit in Ö fährst.

      am einfachsten ist es jedoch, wennst MAL bei der rechtsabteilung vom öamtc oder arbö nachfragst. die wissen da sicher mehr und genaueres.
      <= 350x38 Pixel :-p
      Finanzstrafverfahren:
      x) NoVA
      x) evtl MwSt

      Verwaltungsstrafverfahren:
      x) Anzeigepflicht an die Behörde bei Wohnsitzbegründung im Bundesgebiet (Eintragungen im Zulassungsschein - KFG)
      x) MeldeGesetz

      Von der Finanz können AB Fälligkeit der Gebühren auch Verzugszinsen verrechnet und da es ein aufgelegter Steuerbetrug ist, kann bis zum 3fachen des fälligen Betrages vorgeschrieben werden.

      Alles in Allem wird das nicht billig, wenn du erwischt wirst.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!
      Original von powerfix
      Original von Karnage
      Danke für die infos!

      Tja holland, weil ich dort einen verwandten habe der das anmelden könnte!

      Mfg
      Karnage

      wenn du das auto auf deinen verwandten in holland anmeldest,
      dann darfst überhaupt nicht damit in österreich fahren, solange er nicht am beifahrersitz sitzt.


      auch nicht mit einer vollmacht?!

      da hätte ich eine andere frage:

      bin gebürtig aus kroatien und hab die kroatische staatsbürgerschaft, lebe aber seit 1991 in österreich. der wohnsitz in Ö wird aber "eigentlich" als zweitwohnsitz gehandhabt. theoretisch könnte ich mir ja ein auto in kroatien anmelden und damit in Ö fahren, vorausgesetzt ich hab den internationalen führerschein. oder???
      WARNING
      this vehicle equipped with supercharger!
      due to breathing difficulties which may be experienced during high g-force, acceleration,
      all female passengers are advised to remove tight-fitting garments!

      WWW.CRUISIN-DELUXE.AT

      Original von powerfix
      Original von Karnage
      Danke für die infos!

      Tja holland, weil ich dort einen verwandten habe der das anmelden könnte!

      Mfg
      Karnage

      wenn du das auto auf deinen verwandten in holland anmeldest,
      dann darfst überhaupt nicht damit in österreich fahren, solange er nicht am beifahrersitz sitzt.


      Wie geht es denn dann z.B. dass in Deutschland einer ein Auto (zwecks TÜV) auf Freunde in England anmeldet und damit ganz normal legal in Deutschland rumgurken darf?

      Mfg
      Karnage