kaum zu glauben aber

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    kaum zu glauben aber

    heute ist mir was passiert,wo ich anfangs dachte es handelt sich um einen scherz.

    am vormittag ruft mich meine mutter in der abeit an,und fragt ob die polizei schon bei mir gewesen ist.
    sie hätten sie angeblich angerufen und haben gefragt wo ich arbeite und meine handy tel wollten sie auch.

    nach ca. einer halben stunde stehen auch schon 2 beamte vor mir.

    ich wäre am vergangenen samstag im ortsgebiet viel zu schnell gewesen usw....

    dann hab ich gefragt wo sie mich gemessen haben.darauf hat die beamten gesagt,das sie mit ihrer tochter gerade eine l17 fahrt gemacht hat,und ich sie vollgas überholt hätte.

    das stimmt soweit auch,weil ich mich noch errinnern kann,wie ich mir gedacht habe,das gibts ja net,wer fährtn da soo langsam.

    nachdem ich sie überholt habe ist net ganz 100 meter weiter dann eh das ortsgebiet aus,und ziemlich genau da war ich dann mit meinem überholvorganng fertig.

    dann wäre ich noch angeblich durch die übrigen ortschaft (300 meter weiter hat die nächste angefangen) auch mit überhöhter geschwindigkeit gefahren.aber da ich ja wircklich net lamgam drann war,und sie das auch net gesehen haben kann,ob ich jetzt weiter so schnell gefahren bin,oder vielleicht doch wo angebogen sein könnte,denke ich mir das mir da keiner was beweisen kann.


    auf jedenfall bin ich dann von beiden zusammengeschissen worden usw...
    und sie hat mich angezeigt bei der bh.

    jetzt meine frage,wie hoch kann da die strafe sein. ich weiß leider net ob ich noch probe habe oder net.hab l17 gemacht vor 3 Jahren (heuer im oktober hätte ich den schein dann mein 3. jahr!!).

    und wie kanns sein das sie wegen so einem scheiss zu mir in die firma kommt?? haben die nix besseres zu tun.

    achja,und dann sind sie noch zu mir nach hause gefahren meinen vr6,mit dem ich da gefahren bin,anschauen.

    soweit ich weiß habens nix gefunden,ausser mein töungsstreifen halt.
    aber normalerweiße dürfen die ja net so einfach meinen grund betreten?ausser wenn gefahr im verzug oder so besteht.aber da mein auto ohne kennzeichen (hab wechselkennzeichen) zuhause stand geh ich MAL nicht von einer gefährdung aus!

    was sagt ihr dazu??


    mfg
    Nur Quer bist wer

    RE: kaum zu glauben aber

    ein freund vion mir hat gesagt, mit L17 hast du drei jahre probe

    zu den anderen dingen kann ich dir leider nicht mehr sagen, aber ichg denke wegen dem auto werden sie dir nichts machen zund wenn doch dann erkundige dich MAL bei einem/deinem anwalt


    Mfg Michi
    No signature

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „MichiMa§ter“ ()

    hab da auch eine geschichte auf lager:
    vorigen Montag (es hat den ganzen tag geschüttet) wollte ich einkaufen fahren, hatte ich ein Zettelchen von der netten Police in der scheibe (Stand in einer seitengasse geparkt!): ich soll bitte bis 18.00 mit FZ und Typisierungen zur zuständigen station kommen! Also bin ich gleich hingefahren (so um 2) natürlich der was mir das geschrieben hat nicht da ich soll später nochmal kommen, dann hab ich gfragt ob ich die zetteln nicht kopieren kann und sie soll es ihm geben, da ich urlaub habe und keine lust den ganzen tag im regen spazieren zu fahren, nein geht nicht ich soll nochmal kommen! Um vier bin ich dann nochmal hingefahren, dann war der nette Polizist der mich angezeigt hat auch dort und das beste kommt jetzt: der war nicht viel älter als ich und wollte einfach nur wissen wie ich aussehe und wieviel meine Umbauarbeiten gekostet haben und und und, dann hab ich ihn gefragt ob er mich verarschen will?! In dem Moment war ich so sauer, dass ich das mit worten gar nicht sagen kann! Aja weil er fährt angeblich auch einen A3 und meiner hat ihn halt gefallen, wenn ihr mich fragt, reine SCHIKANE, aber die dürfen sich halt alles erlauben, auch so mädls aufreißen,..
    Mittleweile ist es soweit, dass ich manchmal richtig Angst habe, wenn mir ein Polizeiauto hinterher fährt! Anstatt das die Polizei, unser Freund und Helfer uns hilft, warten die nur darauf wenn sie einem hinterher fahren, wie die Geier drauf das man nen Fehler begeht und sie eben MAL 21 Euro abkassieren können.

    Ich hasse es....
    Liegt eine Radarmessung vor ?
    War der Überholvorgang gefährdent bzw. verboten (z.B.: Sperrlinie usw.)


    Wenn keine Radarmessung vorliegt können sie dir nichts tun, das "geschulte Auge" ist angeblich nicht mehr gültig.

    Warst du allein im Auto ?

    Wenn die L17-Tante langsamer fährt als erlaubt, dann würd ich das MAL als Verkehrsbehinderung darstellen was ja auch nicht ganz legal ist.

    Glaub nicht das die so einfach auf dein Grundstück dürfen.

    Aber sowas gibts scheinbar wirklich nur in Österreich.
    Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!
    nein,es war keine sperrlinie oder überholverbot oder so,aber eben im ortsgebiet und sie ist glaub ich auch ihre 50 gefahren. da aber 100 m weiter das ortsgebiet aus war und eine lange übersichtliche gerade vor mir war hab ich sie natürlich überholt.

    auf jedenfall werd ich jetzt MAL eine zeitlang nix mitn vr6 fahren,und warten bis sich das ganze beruhigt hat.

    achja,das beste is ja das.
    ich wohne in übelbach und wir haben einen eigenen posten,die mich besucht haben waren aber aus deutschfeistritz (dort wo die polizistin arbeitet),und die habe gesagt das sich schon öfters leute über mich und mein auto beschwerd haben,die hätten das der übelbacher polizei gesagt und die hätten dann die deutschfeistritzer angerufen. nur zur mir hat in letzter zeit nie ein überlbacher polizist was gesagt. ich wollt eh schon fragen ob sie verstärkung brauchen weils die anderen anrufen. aber hab ich dann doch net!

    und wegen der probezeit,da sagt jeder was anderes.
    ich hab MAL zur bh (help.gv) MAL eine mail geschrieben wegen der probezeit,und die haben dann gesagt das die probezeit AB erhalt der lenkerberechtigung gilt. und das wäre dann ja mit 17,oder??
    Nur Quer bist wer

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „zornvr6“ ()

    das geschulte auge gibt es leider immer noch, glaub mir´s :verlegen:. kann aber nur an einem vorbei fahrenden auto angwendet werden, sprich von der seite! von hinten zählt es nicht. ohne höchstgeschwindigkeitsmessung kann auch nicht gestraft werden, da ja keine messung vorliegt