E-Prüfzeichen

      obs unterschiede gibt weiß ich nicht vom bundesland her!!

      aber war auch früher der meinung ein originalteil von vw oder audi muss ich nicht eintragen fahren,bis ich eines besseren belehrt wurde!!!
      z.b vr6 lippe bei einem 90ps golf!!!
      ist zwar sehr sehr streng gesehen aber es war ja nicht serienmäßig ausgestattet mit dem teil dein auto,aber auf sowas schauens glaub ich nicht!!!

      mfg
      kommt immer auf den prüfer drauf an, aber eigentlich nicht.

      wegen den originalteilen: wenn im typenschin 16" steht und du dir 18" zulegst (auch originale), musst du sie eintragen. grund: weil eben die einwandfreie nutzung gefährdet sein könnte

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      Original von *2.5TDI V6*
      Is ja arg, Originalteile die man sogar bei dem Hersteller des Autos kauft, muss man eintragen. Sachn gibts... Es kann aber auch sein, dass es von Bundesland zu Bundesland andere Regelungen gibt??


      Nein, die Regelungen sind einheitlich, aber der Faktor Mensch (Beamter) mit seiner Auslegung ist ein anderer.

      Wenn Du MAL einen Blick in Deinen Typenschein wirfst, wirst Du feststellen. das viele Teile Deines Fahrzeuges, trotz E-Prüfzeichen eingetragen sind! (siehe Dateianhang)

      Ansonsten verweise ich nur auf meine Homepage, so wie üblich und zum 100 tausendsten MAL.

      Grüsse,
      DOC!
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