Lack eintragen lassen

      Die WR. Städtische und auch die Uniqa hier tragen nur die Farbe ein, die auch im Typenschein steht und haben auch schon erfolgreich eine Zulassung eines Fahrzeuges, dessen Farbe grün war, aber lt Typenschein blau, verweigert. Der Typenschein hat mit dem Fahrzeug übereinzustimmen.


      § 33. KFG Änderungen an einzelnen Fahrzeugen
      (3) Wurden Änderungen angezeigt, die nicht wesentliche technische
      Merkmale der Type betreffen, so hat der Landeshauptmann diese
      Änderungen im Sinne des § 28 ABS. 1 zu genehmigen und auf dem
      Typenschein zu bestätigen. § 20 ABS. 7 letzter Satz gilt sinngemäß.

      § 42. KFG Änderungen für die Zulassung maßgebender Umstände
      (1) Der Zulassungsbesitzer hat der Behörde, in deren örtlichem
      Wirkungsbereich das Fahrzeug zugelassen ist, binnen einer Woche jede
      Änderung von Umständen anzuzeigen, durch die behördliche
      Eintragungen im Zulassungsschein berührt werden
      , wie insbesondere
      die Verlegung seines Hauptwohnsitzes, seiner Hauptniederlassung oder
      seines Sitzes und des Ortes, von dem aus er über das Fahrzeug
      hauptsächlich verfügt, innerhalb des örtlichen Wirkungsbereiches
      derselben Behörde oder Änderungen der Genehmigungsdaten des
      Fahrzeuges, sofern nicht vom Landeshauptmann ein neuer
      Zulassungsschein ausgestellt worden ist.
      Original von DOC!
      Ändert man die Farbe eines Fahrzeuges, so ist es nur der zuständigen Versicherung zu melden, welche es dann ohne zusätzliche Kosten in den Zulassungsschein einträgt.


      genau so und nicht anders! ;)

      Original von DOC!
      Eine Eintragung von Chromeffektlacken und Neonfarben (Einsatzfahrzeuge) ist in Österreich grundsätzlich nicht möglich.


      warum wurde meine dann in den zulassungsschein eingetragen trotz begutachtung?
      Bezüglich der Typisierungspflicht von Fahrzeugfarben habe ich soeben eine Anfrage per Email an die LaRe geschrieben.

      Wenn § 33 KFG hier angewandt würde, müsste auch bei einem Motortausch (bei gleichem MKB) nach wie vor der Tausch dem zuständigen Landeshauptmann angezeigt werden, da auch eine Motornummer im Zulassungsschein steht, hier reicht aber ebenfalls nur eine Meldung an die Versicherung aus.

      Wie gesagt, hoffe das bis morgen abklären zu können.
      @ BP-Hatzer3 §33 KFG ist natürlich ein Argument. :gruebel:

      @ unruhestifter: Was wurde trotz Begutachtung in den Zulassungsschein eingetragen?


      § 42. KFG Änderungen für die Zulassung maßgebender Umstände

      (2) Wurde in ein Fahrzeug ein anderer Fahrzeugmotor derselben Type
      eingebaut, so hat der Zulassungsbesitzer dessen Motornummer der
      Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich das Fahrzeug zugelassen
      ist, anzuzeigen, sofern die Motornummer des bisherigen Motors im
      Zulassungsschein eingetragen ist. Die Anzeige ist nicht
      erforderlich, wenn im Zulassungsschein lediglich die Bezeichnung der
      Motortype eingetragen ist.
      Die Behörde hat die neue Motornummer in
      den Zulassungsschein und in das Fahrzeug-Genehmigungsdokument
      einzutragen.
      thema farbe:

      also bei meinem giftgrünen 16v (manche kennen ihn ja noch) hab i im zulassungsschein damals farbe : unbekannt stehen gehabt. bin ja auch oft angehalten worden, aber soviel auch immer bemängelt wurde, wegen dem hat sich niemand aufgeregt
      Das Fahrzeug entspricht nicht den Erfordernissen der Umwelt und der Verkehrs- und Betriebssicherheit.

      ~~stadi~~

      teamknightrider.at
      Ehrlich gesagt, manche Versicherungen scheixxxx sich echt nix, wenn die die Farbe ned wissen, schreiben sie halt irgendwas rein und wenn dann an die BH berichtet wird, dass sie den ihnen übertragen Aufgaben nicht ordnungsgemäß nachkommen, kommt das grosse Jammern.

      Und bei Verkehrskontrollen interessiert das nicht, da es da zumeist wichtigere Sachen gibt, erwähnen tu ich aber schon, dass der Zulassungsbesitzer das richtigstellen lassen muss.
      Also wenn ich mein Auto umlacken lasse und die Versicherung schreibt mir dann die umgelackte Farbe in den Zulassungsschein netter Weise und nicht die, die im Typenschein steht... wer sollte das bitte nachprüfen? - Ist doch jedem wurscht.. nicht bös sein, aber wenn mich darauf hin wer anzeigt? Tschuldigung den Kraftausdruck - muss depad sein! :-h
      Original von BP-Hatzer3
      Nicht der, der dich für das anzeigt, ist deppad, sondern der macht nur, was im Gesetz steht. Somit kann höchstens das Gesetz dämlich sein, denn der macht nur das, was ihm aufgetragen wurde.


      Meine Aussage sollte sich überhaupt nicht gegen die Executive richten, die in diesem Fall ja gar nicht auf die Idee kämen anzuzeigen, da ja die ursprüngliche Farbe beim vorweisen des Zulassungsscheines (in dem wie in diesem Fall angenommen von der Zulassungsstelle ja netterweise die neue umgelackte Farbe bereits eingetragen wurde) garnicht ersichtlich ist!

      Es könnte also nur jemand die Sache zur Anzeige bringen, der davon weiß, dass der Wagen umgelackt wurde, somit muss der depad sein! :D
      Und das meine ich nur, weil so was nur kleinkarierte Leute machen würden!

      Und ja, eines ist richtig... das Gesetz ist dämlich aber nicht wirklich ein Hindernis sein Auto umzulacken, denke da gibts andere Sachen die man eher ändern sollte! ;)