2Sitzer Umbau
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also am besten wegen Bügel mit Kreuz => legales-tuning.at
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die ewige diskussion,.... :-h
Käfig: wird nicht eingetragen, ausser du hast rennsportlizenz, und dann darfst dein Auto ned im öff. Verkehr bewegen (ausser zu einer Rally oder sonst was und wieder heim, und dann a nur mit teilnahmebestätigung)
Bügel: bekommt man eingetragen - egal ob mit Strebe oder Kreuz - des is egal. Einzige Auflage die man beim Bügel typisieren hat is: "Die Überrollvorrichtung muss im Fahrer- und Beifahrerbereich aussreichend gepolstert sein" (so stehts zumindest bei mir im TÜV Bericht und im Typenschein)
btw, wennst Bügel eintragen lasst, dann wird automatisch auf auf 2- Sitzer typisiert.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „popeye“ ()
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Zitat : Popye
Käfig: wird nicht eingetragen, ausser du hast rennsportlizenz, und dann darfst dein Auto ned im öff. Verkehr bewegen (ausser zu einer Rally oder sonst was und wieder heim, und dann a nur mit teilnahmebestätigung)
Stimmt eigentlich zu 90%. Aber das Fahrzeug darf jederzeit im Öffentlichen Verkehr gefahren werden. Es wird dann offiziell zu "Trainingszwecken" gefahren . Klingt komisch, ist aber so. So stehts auch in meiner Typisierung.
mfg :-wBAD CAR SCENEDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „RSS-VR6“ ()
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