Lasierte Rückleuchten 2er

      wollte bei meinem auch MAL lasierte Rückleuchten draufgeben,

      habs dann aber gelassen, denn so wie tomo16v schon sagte,

      wenn dir hinten jemand draufknallt und der behauptet er hat durch die Rückleuchten nicht erkennen können das gebremst od. geblinkt wurde bekommt man ne teilschuld (was ich weiß),

      soviel ich weiß auch dann wenn die Rückleuchten eingetragen worden sind...
      Wenns die selbe Leuchtkraft hat, kann man erzählen, das man es nicht gesehen hat, wird einem aber nichts nutzen, weil im Falle eines Rechtsstreits kann das jedes Lichttechnische Gutachten bestätigen bzw. kann nachvollzogen werden, das es nicht so beeinträchtigt war, das man es nicht sieht - außer man ist blind, dann hat man aber auch nichts hinterm Steuer zu suchen :rofl: !!!

      Schon überhaupt bei eingetragenen Heckleuchten !!! Da könnte ich ja bei originalen auch behaupten ich seh sie nicht,................ :rofl: :hihi:
      tja, nur ein lichttechnisches gutachten wird dir definitiv bescheinigen dass die rückleuchten SCHLECHTER leuchten als originale. zu 100%, weil das gebietet shcon die logik. und eine untypisierte, unfallrelevante verschlechterung wird den fahrzeugbesitzer sichrlich nicht zum glorreichen sieg im rechtsstreit verhelfen ;)
      WENNS ein ECHTES tüv gibt und die dinger eingetragen sind isses ntrl. was anderes, weil dann muss notfalls der ziviltechniker den kopf hinhalten
      CARHIFI Europameister 2008 EMMARACING / Vizeeuropameister 2008 ESPL EXPERT

      Laut-Schnell-Schön

      Daily Driver: Insignia ST OPC
      Es muß aber so nachgewiesen sein, das diese (wenn minimale) Verschlechterung dazubeigtragen hat, das man die Bremslichter nicht mehr sieht !!
      Das tut es aber zu 100% nicht, da kein Unterschied bei gut lasierten Heckleuchten zu erkennen ist - wie gesagt außer minimal beim Retourlicht - kann also schwer als Ursache dann hergenommen werden - das man dann in weiterer Folge eine Strafe vielleicht dann aufgebrummt bekommt, wegen der nicht genehmigten Rückleuchten das kann sein,................. aber eine Teilschuld an so einem Unfall nie und nimmer,...............

      Außer wie gesagt mitn Forstingerspray lackierte Rückleuchten, wo wirklich dann die Leuchten zu Grablichtern mutieren,.....................
      Morgen!!

      Wegen dem Bremslicht..... es ist auch noch immerdie 3.Bremsleuchte vorhanden, welche original ist und die muss man dann sehn, wenn nicht dann hat der nicht auf die straße gekuckt!!!, abgesehen davon ist die Leuchtkraft nicht beeinträchtig, als dass man dieses nicht sieht!!
      Brauchste dann halt nen guten Anwalt und ne Rechtschutz!!!
      CARINTHIAN AIRBRUSH
      Andi J.
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      06603144212
      Da brauch ich nicht wetten - mit was willst DU argumentieren, das DU das Bremslicht nicht gesehen hast, wenn es KLAR ist, das man es ohne Einschränkung sehen kann,....................... noch dazukommt das von Andi J erwähnte 3.Bremslicht !

      Vorallem hätte dann auch der KFZ-Sachverständige der gegnerischen Versicherung bei meinem Heckknaller einwende erheben können, weil wer wen nicht er weiß, was original ist und was nicht oder "Erlaubt" wer dann :rofl: - so hätte sich die Versicherung ja nach deiner Logik sich einer Zahlung locker entziehen können,...............
      ach komm, machts euch nicht lächerlich, es ist
      1. nicht getüvt
      2. unfallrelevant
      allein der erste faktor nimmt dir bereits den versicherungsschutz und die strassenverkehrstauglichkeit.
      wenns der versicherungsgutachter übersieht hast glück gehabt. wenns der hinterherfahrende nicht checkt auch.
      wenn aber nur einer der beiden grips hat brummt er dir die ganze strafe auf, frag halt MAL beim rechtsanwalt deines vertrauens nach. grad bei dämmerung siehts dann noch schlimmer aus da die reflektoren auch nicht so funktionieren wie sie sollten.
      aber wenn du der meinung bist, dass das nicht geht und dich weiterhin auf dein glück verlässt ist dir ohnehin net zu helfen
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      Laut-Schnell-Schön

      Daily Driver: Insignia ST OPC
      Klingt plausibel, das ein KFZ Sachverständiger ein unfallrelevantes Teil übersieht, sich nicht anschaut, :rofl: und nicht gleich "Einspruch" erhebt und somit in meinem Fall sogar eine hohe Schadenssumme seiner Versicherung einfach zahlen lässt, obwohl sie nicht müssten,............. :hihi:

      Ich glaub damit ist eh alles gesagt,............................