Kurzzeitkennzeichen
Sie wollen mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug
Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten durchführen

Ist die Bundesrepublik Deutschland Ausgangspunkt der Fahrt, so gilt das Kurzzeitkennzeichen gemäß den bestehenden Abkommen auch für Überführungsfahrten in die Niederlande, in die Schweiz und nach Österreich. Voraussetzung ist weiterhin, dass der Fahrzeugschein vollständig durch die Zulassungsbehörde ausgefüllt wird.
Quelle
Sie wollen mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug
Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten durchführen

Ist die Bundesrepublik Deutschland Ausgangspunkt der Fahrt, so gilt das Kurzzeitkennzeichen gemäß den bestehenden Abkommen auch für Überführungsfahrten in die Niederlande, in die Schweiz und nach Österreich. Voraussetzung ist weiterhin, dass der Fahrzeugschein vollständig durch die Zulassungsbehörde ausgefüllt wird.
Quelle