Zulassungschein

      Original von Gti16vkr
      Danke Bocki und doc ;)

      Ich könnts auch nicht verstehen warum alles hin geschrieben werden soll..
      Ich werd die Woche sowieso MAL mein Wunschkennzeichen beantragen und wenn ich dann die Taferl abhole dann frag ich sie nochmal ob ich nicht nur die 2 Sachen drinnen stehen haben kann.
      Wenn nicht dann solls mir dass genau erklären und gegebenfalls auf der Lareg/Bh anrufen.

      werd ma schaun was da raus kommt.
      Danke für die,wie immer,schnelle Hilfe.
      Mfg


      zu deinem Fall, es stimmt schon, das wenn Teile eben nachträglich eingetragen wurden, und direkt im Typenschein vermerkt wurden, durch reinschreiben, einkleben usw... dann müßen diese auch vermerkt werden im Zulassungsschein von der zulassungsstelle, nur eben die neuen Eintragungen, wie jetzt mit den Beiblättern geht eben nicht mehr, denn wo sollte man das alles hinbringen, vor allem auch die Foto´s!! Aber wie so oft, kann in anderen bundesländern wieder viel anders gehandhabt werden, da wäre MAL wirklich was 100% einheitliches zu machen, was auch Hand und Fuß hat, wie zb. eben bei uns in OÖ gemacht wird, acuh wenn es widerum zusätzuliches Zettelzeugs ist!

      kannst es ja drinn stehen lassen, warum auch aus dem Zulassungschein austragen, auch wenn du die Teile ned montiert hast! Habe in meine Zulassungschein auch noch Eintragingen drinnen stehen, die eben damals von direkt eingetragenen Typisierungen, und hab die Teile auch derzeit nicht montiert, und hat im Endeffekt niemand was gesagt,s shclimmer wäüre es, wenn du die Teile montiert hättest, und nicht eingetrgagen wären! Würd es so lassen, oder du lässt die Teile wirklich austragen, nur, willst MAL verkaufen, is es widerum ned schlecht, wenn einiges eingetragen ist!
      Original von DOC!
      Original von BP-Hatzer3
      Die Versicherung HAT alle Eintragungen im Typenschein in den Zulassungsschein einzutragen.
      Wenn du da was nicht drinnenstehen haben willst, musst das aus dem Typenschein austragen.


      Worauf begründet Deine Aussage?

      Hast schon MAL einen Zulassungsschein gesehen wo alle Rad/Reifenkombinationen mit den VW-Nummern der LM Felgen eingetragen sind?
      Es zählt, was am Fahrzeug montiert ist.
      Der orginale Kühlergrill wird ja nicht ausgetragen sondern nur durch den ohne Emblem ergänzt.
      Deto bei zusätzlich genehmigten Felgen. Wenn andere (Serienfelgen) am Fahrzeug montiert werden müssen diese ja deswegen nicht ausgetragen werden, wenn diese bei der Genehmigung der neuen Rad/Reifenkombi nicht bereits gestrichen wurden.
      Grüsse,
      DOC!


      Kann dem ganzen ebenfalls nur beipflichten... mit dieser Aussage würde der Zulassungsschein seinen eigentlichen Sinn verlieren und man könnte gleich mit dem Typenschein spazieren fahren! ;)
      Original von BP-Hatzer3
      Die Versicherung HAT alle Eintragungen im Typenschein in den Zulassungsschein einzutragen.
      Wenn du da was nicht drinnenstehen haben willst, musst das aus dem Typenschein austragen.

      Und es besteht keine Verpflichtung, dass da ein Zettel kleinkopiert reingeheftet werden muss, es müssen lediglich alle Eintragungen, die auch im Typenschein stehen, im Zulassungsschein aufgeführt sein.
      Bei den Rad-/Reifenkombinationen kann dies auf die Sommer- und Winterbefreifung beschränkt werden (sonst sind da bei einigen 10 versch. Dim. angeführt).


      Wenn hier jeder lesen würde, was ich hier schreibe, könnte man sich einiges an Erklärungen sparen.

      Eingetragen zB ein anderes als Serienfwk - wenn das ausgebaut wird und gegen ein Serienfwk ersetzt, dann ist das auszutragen und wenn dies mit einer bestimmten "Sonder-Rad-/Reifenkombination" gekoppelt ist, wird auch diese ausgetragen.
      Ist nunmal so, ich kanns auch nicht ändern.

      Und die Eintragungspflicht der Zulassungsstelle ist wie folgt geregelt:

      § 41 KFG. Zulassungsschein
      (2) In den Zulassungsschein sind insbesondere einzutragen:
      1. Name und Anschrift des Zulassungsbesitzers, im Falle einer
      Miete des Fahrzeuges aus einem anderen EU-Mitgliedstaat auch
      Name und Anschrift des Mieters,
      2. das Kennzeichen (§ 48) sowie das Datum der erstmaligen
      Zulassung im In- oder Ausland und das Datum der Genehmigung,
      3. Auflagen, die bei der Zulassung vorgeschrieben wurden,
      4. Daten zur Identifizierung des Fahrzeuges,
      5. Genehmigungsgrundlagen und eventuell erteilte Ausnahmen sowie
      6. Daten, die für Prüfungen des Fahrzeuges an Ort und Stelle
      erforderlich sind.

      (4) Ein Zulassungsschein ist ungültig, wenn behördliche
      Eintragungen, Unterschriften oder Stempel unkenntlich geworden sind
      oder Beschädigungen oder Merkmale seine Vollständigkeit, Einheit
      oder Echtheit in Frage stellen.

      § 58 KFG. Prüfung an Ort und Stelle

      (1) Die Wirksamkeit der Teile und Ausrüstungsgegenstände eines
      Fahrzeuges, die bei seinem Betrieb betätigt werden und für die
      Verkehrs- oder Betriebssicherheit von Bedeutung sind, und der
      Zustand seiner Reifen kann jederzeit von der Behörde, in deren
      örtlichem Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, oder von den
      ihr zur Verfügung stehenden Organen des öffentlichen
      Sicherheitsdienstes an Ort und Stelle geprüft werden. Wird die
      Verkehrssicherheit durch die weitere Verwendung des Fahrzeuges
      gefährdet, so sind die Bestimmungen des § 57 ABS. 8 anzuwenden.
      Weist das Fahrzeug Beschädigungen auf, die gegenwärtig seine weitere
      Verwendung offensichtlich ausschließen, so ist dies der Behörde,
      anzuzeigen.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!
      Also in Nö ist es so - es werden alle Rad/Reifenkombi. in den Zulassungsschein eingetragen.

      Beim G1Cabrio wurden die Riefen normal eingetragen - auch alle orig.
      - sind ja nich so viele.

      Beim G2 wurde eine Kopie vom Typenschein verkleinert mit allen ca. 20 orig. Rad/Reifenkombi. eingehängt.



      leo

      RE: Zulassungschein

      Original von Golf_MK5
      Hallo!

      Gestern hat mir ein Arbeitskollege gesagt, wie er meine Zulassungschein gesehen hat das die Eintragungen nicht gültig wären! Weil angeblich der Zettel von der prüfstelle kleinkopiert werden muss und in den Zulassungschein eingeheftet werden sollte. Bis jetzt hatte ich dass noch bei keinem Auto, ich bin zur Versicherung mit Typenschein wo der Prüfbericht drinnen war und die haben mir dass direkt auf den neuen Zulassungschein draufgedruckt!

      Was ist denn jetzt richtig?

      Ach ja und beim Felgenhersteller haben sie sich auch verschrieben! statt "SMC" steht "SCM" auf dem Zettel!


      So, da ich heute wieder einmal auf der Landesregierung überprüfen/typisieren war (sind im großen und ganzen nette Leute, und man kann auch ganz normal mit denen reden), da hab ich mich MAL deswwegen genauer erkundigt, was möglich ist, wegen Beiblatt:


      Variante 1:

      eben, Beiblatt zum Zulassungschein zuheften lassen, Stempel der Zulassungsstelle drauf.

      2 Variante.: Beiblatt zb. in Folie laminieren damit eben mit der zeit das ganze kein 2Kaszettel" wird, oder eben so extra mitführen, jedoch muß man hier im Zulassungsschein bei der zulasssungsstelle folgendes eintragen vermerken lassen:
      weitere Eintragungen/Typiserungen (oder weitere Genehmigungen) siehe mitgeführtes Beiblatt aktennummer XXXXXX(laminiert), jedoch, ACHTUNG, bei beiden Varianten, gelten KEINE kopien!! entweder, sofern Fahrzeug gebraucht gekauft wurde und Beilage nicht merh vorhanden, diese ebenfalls über Zulassungsstelle vermerken (dann gilt Kopie) oder Kopie vom jeweiligen gutachter bzw. auch Aktenkennzeichen ersichtlich, beim tEchniker oder LaReg anfordern!!)

      Stand 29.3.2007 Auskunft Landesreregierung Abteilung verkehrstechnik Oberösterreich
      im südl niederösterreich ist es so wie vom bocki beschrieben.

      nur mein beiblatt ist A4, nicht laminiert (und auch kopiert weils orig sonst schon versaut wäre). weiters hab ich 2 schwarzweiß bilder drauf auf denen man NIX erkennen kann (was bei anhaltungen sehr praktisch ist)

      im Zulassungschein steht bei mir auch nur das mein beiblatt mitgeführt werden muss. bei ir ist nichts gestempelt oder geheftet und um ehrlich zu sein mein beiblatt könnte jeder zu hause im drucker machen. aber ich kanns nicht ändern, so würe es mir letzten märz von der LRG Weikersdorf aka nach vorherigen TÜV Wien besuch ausgestellt

      MFG