Frage zu Privatverkauf

      Frage zu Privatverkauf

      also ich habe vor 2 Jahren nen Satz CR 7 aus Privater Hand gekauft ...
      Habe den Satz am 20.08.06 Weiterverkauft ohne die Felgen jemals Motiert , gewuchtet usw zu haben ....

      Gestern Tanzt der Käufer bei mir auf und verlangt dass Geld zurück weil eine Felge nen Schlag haben sollte , er is aber 3 Wochen damit rumgefahren und hat nix gemerkt , er wollte nur Pickerl machen und dass hat er nicht bekommen da die Felgen nicht eingetragen sind :burn:

      Ich hab ihm gesagt dass es sich um einen Privatverkauf ( mündlich ) handle und ich werder Garantie, Gewährleistung und Rücknahme akzeptiere .......

      Dann drohte er mir mit seinem Anwalt worauf hin ich ihn ausgelacht hab :-h

      Anruf Polizei : der hat ihn gleich ausgelacht und ihm auch gesagt dass es bei nem Privatverkauf keine Rückgabe gibt

      Anruf Anwalt 1 : der hatts gleiche gesagt

      Anruf Anwalt 2 : der sagte dass es trotz mündlichem Vertrag ein Rückgaberecht gibt und solange ich nix schriftliches hab kann er dass Geld beim Gericht einklagen

      Zustand der Felgen beim Verkauf : einige Macken , Reifen 7 mm und saubert geputzt

      Zustand in dem sie jetzt bei mir zuhaus liegen : VOLL verdreckt und aussen etwas abgefahren :bang: :bang: :bang:

      Jetzt steh ich voll auf der Leitung und weiss ausnahmsweise echt nimmer weiter ........

      bitte um Rechtlich korrekte Antworten !!!!

      :-w
      hab sie eh nicht zurückgenommen ........

      mei Rechtsschutzhawi hat gfragt ob er sich die Felgen angschaut hat
      ich : Ja
      er : hatt er den Schlag net gsehn
      ich : weiss nicht glaub schon nachdem er die Felgen selbst raufgsteckt hat
      er : hast Fotos vorm verkauf , dasst beweisen kannst dass der schaden ersichtlich is
      ich : ja warum ??
      er : dann hat er sowieso Pech denn er hatts wie besichtigt gekauft
      beide : :-h :-h

      sonst noch wer Tipps , Ratschläge ???

      :-w
      Ach der macht ein großes Tamtam damit du dir in die Hose pinkelst.

      Er sagt du hast sie ihm kaputt verkauft du sagst du hast sie ihm in einem perfekten Zustand verkauft. Aussage gegen Aussage, das Gericht kann so gut wie nicht feststellen wer die Wahrheit spricht.

      Weiters wer sagt das du ihm sie überhaupt verkauft hast bzw. zu welchem Preis.
      Sag ihm ok du nimmst sie zurück und du gibst ihm die bezahlten 20 € dafür, oder kann er beweisen das es mehr Euro waren ?

      Sag ihm er soll dich in Frieden lassen sonst gibst du die Sache deinem Anwalt, und dann kommt üble Nachrede auch noch hinzu weil er wirft dir ja vor du hättest ihn beschissen.
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!
      Ich an deiner Stelle würde die Reifen nicht zuücknehmen, soller doch hingehen wohin er will.
      Lt EU-Recht kann man die Garantie und Gewährleistung bei Verkauf von Privat ausschließen und das hast du doch gemacht.
      Ausserdem gibt es kein gesetzlich festgelegtes Rückgaberecht, das hängt immer vom Gutdünken des Verkäufers AB.
      Solange du ihn beim Verkauf nicht über den Tisch gezogen hast, dh in durch Täuschung über Tatsachen (die du nachweislich hättest wissen müssen) zum Kauf bewegt hast, kann er nix machen.

      Ausserdem hat er die schon 3 Wochen in Benützung gehabt und wenn er da nix gemerkt hat, dann kanns nicht so arg sein.
      Nur, weil er sie jetzt ned eingetragen bekommt, macht er so ein Tamtam; scheint mir der einzige Punkt zu sein, warum er jetzt so daherkommt.
      Wie auch schon zuvor gesagt wurde, besteht kein schriftlicher Vertrag und somit müsste er MAL seine Aussage beweisen können, evtl mit Zeugen oder Schriftstück. Kann er aber nicht.

      Bei mir könnt er sich auf den Kopf stellen, würde nix bringen.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

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      bei mir gibts sowieso nix zu holen .....

      1 ) ich hab Pics vor dem Verkauf gmacht

      2 ) er hat die Beschädigungen gsehn

      3 ) wie besichtigt so gekauft

      4 ) da ich die Felgen nie wo montiert hatte kann ich des vom schlag net wissn

      @ BP Hatzer : gibts des Gsatzl mit Rückgaberecht usw irgendwo zum download oder könntest mir ne Mail schicken ???

      :-w
      Original von ANDA_construction

      @ BP Hatzer : gibts des Gsatzl mit Rückgaberecht usw irgendwo zum download oder könntest mir ne Mail schicken ?

      :-w


      du kannst dich ja MAL bei 123recht.net schlau machen. auch wenn es eine deutsche seite ist. das mit der garantie is eu-recht und somit auch bei uns gültig.
      waren zeugen beim verkauf anwesend? hast du ihn darauf hingewiesen, dass du keine garantie/gewährleistung darauf gibst?

      du hast mit der polizei und 2 anwälten gesprochen, wobei 2 gemeint haben, dass nichts passieren kann und nur einer das gegenteil behauptet hat.

      also. in der hoffnung, dass du die felgen nicht zurückgenommen hast oder zu diesen zeitpunkt gar zu hause liegen hast, kann dir der typ auf gut wienerisch "den buckl owerutschn".
      <= 350x38 Pixel :-p
      er kennt meinen bruder der hat ihm gsagt dass ich die wheels hergeb

      er hat die Felgen gsehen dann is dem Bau*** einer abgangen

      dann hab ich kohle gsehn er hat ummontiert von Rückgabe oder so war niemals die rede da sie ihm gfalln haben und er si gleich montiert hat

      leider hab ich idi halt nix schriftliches

      :-w
      ja aber er auch nix... er hat ja auch kan beweiss das er die felgen von dir hat.....
      also kann er auch mit rechtsanwalt nix erreichen, was ist du sagst du kennst ihn nit, was für felgen.....
      :gruebel:
      rechtlich kann er sicher nix machen! glaub ich halt!
      würde bei meinem motor nicht 16 v obenstehen, würd ich nicht mal wissen was unter der haube ist :hihi: :hihi:
      :gruebel: :gruebel: aber wofür das DOHC steht weiss ich bis heute noch nicht :gruebel: :gruebel: