Wechselkennzeichen - 2 versch. Inhaber

      Original von DidiLB
      wieso sollte das net gehen das sie das auto kauft und er auf sich das auto anmeldet?

      ein freund von mir hat sein auto gekauft und es auf seine mutter angemeldet weil er so viel kohle bei der versicherung spart, und ich denk er hat sein auto auch net seiner mutter weiterverkauft. :hmm:


      Geht schon, aber du brauchst eben noch einen "Zwischenkaufvertrag" für die Zulassungsstelle.
      Original von S-T-E-F-A-N
      Geht schon, aber du brauchst eben noch einen "Zwischenkaufvertrag" für die Zulassungsstelle.


      so, jetzt nochmal zum mitschreiben - sie kauft das auto offiziell.
      wir stellen einen zweiten kaufvertrat aus, in dem sie mir theoretisch das auto weiter verkauft, richtig? preis einfach den selben rauf schreiben oder wie?
      so... jetzt ganz ganz langsam: ;)

      Wenn SIE das Auto kauft, dann kann er es nicht auf sich anmelden, da für die Zulassungsstelle kein Nachweis besteht, dass er Besitzer ist, daher braucht man einen zweiten Kaufvertrag... Preis brauchst du gar keinen d'rauf schreiben - du könntest auch "für sexuelle Gefälligkeiten" rein schreiben :D

      Kurz: Der der auf dem KV steht, kann das Auto anmelden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „S-T-E-F-A-N“ ()

      Doch! Da ja damit der eigentliche Kauf bestätigt wird!

      Aus dem KV muss für die Zulassungsstelle hervorgehen, dass der Käufer den Wagen vom Vorbesitzer gekauft hat, also musst du zwei KV in deinem Fall mitnehmen. Auf dem einen steht der Vorbesitzer (Verkäufer) und deine Freundin und auf dem Zweiten steht deine Freundin als Verkäuferin und du als Käufer.
      Original von S-T-E-F-A-N
      Doch! Da ja damit der eigentliche Kauf bestätigt wird!

      Aus dem KV muss für die Zulassungsstelle hervorgehen, dass der Käufer den Wagen vom Vorbesitzer gekauft hat, also musst du zwei KV in deinem Fall mitnehmen. Auf dem einen steht der Vorbesitzer (Verkäufer) und deine Freundin und auf dem Zweiten steht deine Freundin als Verkäuferin und du als Käufer.


      alles klar - jetzt hab ich es gecheckt -g-
      DANKE :)
      Ich glaube eine Vollmacht würde auch passen deiner Freundin.
      Aber mach einfach den Kaufvertrag. Kaufpreis einfach das selbe, muss ja keiner wissen das kein Geld fließt.
      1€ würd ich nicht schreiben da hab ich MAL was gehört das man irgend ne Steuer umgehn will/kann
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!