was beachten bei einzelgenehmigung

      was beachten bei einzelgenehmigung

      hab mir MAL so ausgerechnet, das mir die einzelgenehmigung wahrscheinlich biliger kommt, als alles einzeln zu typisieren. hab auch schonm bei der ma46 angerufen und gefragt, was ich so alles dafür brauche. nachdem die dame am anderen ende der telefonleitung aber bei jeder frage ihren kollegen um eine antwort gebeten hat, war ich mir unsicher, ob die überhaupt gewusst hat, was sie sagt. brauch ich da auch einen bericht über spurvermessung, abgastest,... was muss ich alles mitnehmen und wie läuft das ab`? ich weis dass das ca. €150,- ausmacht.

      Änderungen: KW gewinde variante 2, spurenverbreiterung, böser blick geschweißt, 16", hosenträgergurte,... volles programm halt

      RE: was beachten bei einzelgenehmigung

      Mach Dir lieber einen Termin mit einem Prüfer aus und erkundige Dich vor Ort ob in Deinem Fall überhaupt eine Genehmigung gemäss § 31 KFG möglich ist, die Telefontanten haben nämlich null Tau.


      Die 150€ sind nur die Gebühr für die Einzelgenehmigung, da kommen dann noch die Kosten für die diversen Gutachten hinzu.

      Gutachten über Fahrwerk-Rad-Reifenkombination inc. Gutachten der Spurvermessung und den fachgerechten Einbau, sowie eventuell Leuchtgutachten bei geschweisstem bösen Blick kommen hier hinzu.
      Abgasgutachten brauchst keines, wenn an Motor und Auspuffanlage nichts genehmigungspflichtiges verändert wurde.

      Ich glaube nicht das eine Einzelgenehmigung Dich billiger kommt. :gruebel:

      Eintragungskostemn bei der Typisierung in Wien sind 26 Eur pro Änderung und 13 Eur für die Eintragung im Typenschein, wobei Fahrwerk-Rad-Reifenkombi oder eine Rundumverkleidung normalerweise als eine Eintragung gilt, d.h Du 5 verschiedene Eintragungen machen lassen kannst, bevor sich die Gebühren für die Einzelgenehmigung überhaupt MAL rechnen.

      Einzelgenehmigung
      § 31
      (1) Die Genehmigung eines einzelnen Kraftfahrzeuges oder Anhängers oder eines Fahrgestelles solcher Fahrzeuge darf nur erteilt werden, wenn das Fahrzeug oder Fahrgestell
      a) keiner genehmigten Type angehört,
      b) einer genehmigten Type angehört und wesentliche technische Merkmale dieser Type am Fahrzeug verändert wurden (§ 33 ABS. 2),
      c) einer genehmigten Type angehört und der Nachweis erbracht wurde, daß für das Fahrzeug oder Fahrgestell kein Typenschein erlangt werden kann, oder
      d) einer Type angehört, deren Genehmigung vom Bundesminister für Landesverteidigung beantragt wurde, und nicht mehr zur Verwendung im Bereich des Bundesheeres oder der Heeresverwaltung bestimmt ist (§ 30 ABS. 7).
      (2) Über die Genehmigung eines einzelnen Kraftfahrzeuges oder Anhängers oder eines Fahrgestelles solcher Fahrzeuge hat auf Antrag des Erzeugers, bei ausländischen Erzeugern des gemäß § 29 ABS. 2 Bevollmächtigten oder des rechtmäßigen Besitzers des Fahrzeuges, unbeschadet der Bestimmungen des ABS. 5 und des § 34 der Landeshauptmann zu entscheiden, in dessen örtlichem Wirkungsbereich der rechtmäßige Besitzer seinen Hauptwohnsitz hat oder der Erzeuger oder sein inländischer Bevollmächtigter den Hauptwohnsitz oder eine feste Betriebsstätte oder ein Auslieferungslager haben. Der Landeshauptmann hat vor der Entscheidung über den Antrag auf Einzelgenehmigung ein Gutachten eines oder mehrerer gemäß § 125 bestellter Sachverständiger oder der Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge (§ 131) darüber einzuholen, ob das Fahrzeug den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit entspricht. Bei Fahrzeugen, die auf Grund der in § 2 Z 1 GGBG, BGBl. I Nr. 145/1998, angeführten Vorschriften vor ihrer Zulassung technischen Untersuchungen zu unterziehen und für die Bescheinigungen der besonderen Zulassung auszustellen sind, hat der Landeshauptmann das Gutachten von einem oder mehreren Sachverständigen gemäß § 26 GGBG einzuholen.
      ...


      Grüsse,
      DOC!
      Original von andi80
      Eine Einzelgenehmigung gibts nur, wennst a Auto ausm Ausland reinholst!

      Alles Andere ist eine technische Änderung, kostet in Wien €13,- Grundgebühr und €26,- pro Änderung!!


      stimmt nicht!!

      heute werden kaum mehr Einzelgenehmigungen bei umbauten ausgestellt, (Import oder Reimport, keine Frage, ausgeommen bei neueren Fahrzeugen, denn die haben schon den großen EU-Typenschein!!). Grund, denn jetzt nur das Beiblatt mitzuführen ist, das ja ein eigenständiges Dokument ist zum Vorweisen der eintrgungen, ein weiteres wird nur in den Typenschein eingeheftet, eingeklebt! Einzelgenehmigungen wurden bisher immer ausgestellt, wenn a: noch ein kleiner Typenschein vorhanden war, und zumeist kein Platzt für Eintragungen da war, da wurde oft Einzelgenehmigung ausgestellt weiters b: wenn man mehrere Eintragunen machen hat lassen und zb. bei Felgen ein Zivilgutachtergutachen bnötigte, stellte dann die LaReg ebenfalls Einzelgenehmigungen aus, weiters auch bei Motorumbauten oder Cabrioumbauten usw..... jedoch auch hier, rede in diesem Beispiel von OÖ, kann sein, das es in anderen bundesländern anders gehandhabt wird bzw. wurde!!

      Im Endeffekt dürfte es auf das selbe rauskommen, ein günstiger Zivilgutachte arbeitet AB 250.- aufwärts, im Durchschnitt kann man aber so um die 350.- rechnen, Felgen, Reifen, Fahrwerk, Leuchten, Grill nur so als Beispiel... Gebühren LaReg sind auch dabei inkl....
      die Reifen müssen abgedeckt sein !

      Siehe z.B. legales-tuning.at/radreifen.htm

      Zitat: "Ausreichende Radabdeckungen (derzeit gemäß Richtlinie 78/549/EWG idF 94/78), d. h. die gesamte Breite der Felge bzw. Reifen muss im Bereich 30° nach vor und 50 ° nach der Mitte des Rades gemessen abgedeckt sein."

      Somit wird dir nichts anderes überbleiben als a) die Radhäuser zu ziehen oder b) eine Gummileiste anzubringen.
      Original von mark_tk
      ?? was muss ich also machen ?? auto is ein av avant BJ 2003

      in de alles eingetragen und ich will hier eben auch das fahrwerk (stellt kein problem dar) und die felgen eintragen.. die stehen aber eben vor hinten..

      GIBTS DA NE LÖSUNG??


      also, sofern Felgen vorstehen, für ausreichende Abdeckung sorgen!! Entweder bördeln, ziehen oder die sog. radlaufleisten besorgen werden zumeist aber miteingetragen, also sind verpflichtend, diese montiert zu lassen!!! Oder eben, passende felgen besorgen und diese eintragen zu lassen, aber auch hier wird dann ein Gesamtgutachten von einem zivilgutachter verlangt in den meisten Fällen!

      Weiters zu beachten, schauen ob Fahrzeughöhe us. übereinstimmt mit tatsächliche Fahrzeughöhe bei tieferlegungen und auch die 11cm hat, kann zu großen Problemen führen, wenn zb. Gewinde in D eingetragen ist, aber diese sind ja zu 90% tiefer eingetragen, und wenn man dann auf 11cm hochschraubt auch Sicherungsringe reingibt, kann man meist trotzdem schon wieder nach Hause fahren!! Also, brucht man da zumeist ein weiteres Gutachten von einem Zivilgutachter! bei normalen FEderfahrwerken, auch wenn in D eingetragen, alles unter 11cm, a-Karte, bringt einem gar nix, also entweder hier, ein neues, passendes Fahrwerk besorgen oder orig. Fahrwerk, aber auch hier, wiedrum Probleme, weil ja noch ein tieferes Fahrwerk eingetragen ist!!

      ISt auch nimma leicht das ganze!! Sind keine Einzelfälle solche sachen, letzte Zeit mehrmals erlebt! :ohno:


      Auch hier, Angaben ohne Gewähr, denn PRüfstellen der versch. Bundesländer unterscheiden sich auch hier, wie was genau gehandhabt wird!