3er Golf Cabrio VR6 - TÜV

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      3er Golf Cabrio VR6 - TÜV

      Ahoi Matrosen,

      folgender Sachverhalt: In Deutschland steht ein hübsches 3er Golf Cabrio mit diversen Umbauten. Unter anderem hat es jetzt 6 Zylinder, eine G60 Bremsanlage, beiges Leder, Halbschalensatteln, Xenon, eine Gruppe A Anlage AB den Auslassventilen :) Weiters ein Gewindefahrwerk, kleineres Volant usw usw
      Das ganze ist in Deutschland im Fahrzeugschein eingetragen ("ohne festgestellte Mängel").
      Kennt sich jemand damit aus, wie das in Ö übernommen werden kann? Laut TÜV St. Pölten (ich bin aus NÖ) wird das ohne Probleme 1:1 übernommen, wenn alles nach gültigem EU bzw EG RECHT eingetragen ist, nicht nach einem deutschen Gesetz (das ja nur dort gilt).

      Da die Karre doch einige Brötchen kostet, möcht ich nicht dann im Regen stehen und das Töff nicht typisiert bekommen... wer kann mir helfen?

      lg
      Philip

      PS: Verkaufe in diesem Sinne einen Golf 2, BJ. 86, 1.3L mit 50PS, beige, 150tkm, neue Bremsen Vorne, neue Kupplung, neuer Zündverteiler um ~900er und vielleicht
      ein Golf 1 Cabrio, BJ 90, 150tkm, 1.8i mit 98PS, neues Dach, neue Kupplung, neue Bremsen Vorne, Wörtherseetauglich aber sämtliche Teile/Umbauten ohne TÜV ~3500er

      RE: 3er Golf Cabrio VR6 - TÜV

      Dann hol dir eine Kopie vom Fahrzeugschein und geh mit dem zur LaRe. Dort lässt ihn prüfen und wenns ok sein sollte lasst es dir schriftlich geben.
      Dann solltest keine Probs haben. Jedoch wirst wahrscheinlich kein OK kriegen, da sicher die 30% Leistungsteigerung überschritten wird, Gruppe A Anlagen nicht typisiert werden, Xenon nur mit SWRA, Halbschalen nur mit ABE. Also ist die Chance ziemlich gering.

      Benütz MAL die Suche, denn vor kurzem ist es erst über 3er VR6 Cabrio Typisierungen gegangen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Cult 16V“ ()

      RE: 3er Golf Cabrio VR6 - TÜV

      Jedoch wirst wahrscheinlich kein OK kriegen, da sicher die 30% Leistungsteigerung überschritten wird, Gruppe A Anlagen nicht typisiert werden, Xenon nur mit SWRA, Halbschalen nur mit ABE. Also ist die Chance ziemlich gering.


      Es geht um EU bzw. EG - Recht und nicht um was in Österreich eingetragen wird etc.!

      Das heisst:

      - Die 30% Leistungssteigerung kannst du vergessen, das unnötige Gesetz gibts MAL nur in Österreich!

      - Gruppe A wird auch in Österreich eingetragen (Hartmann, Bastuck etc.) aber abgesehen davon kann das auch übernommen werden!

      - Xenon kann ich dir nicht beantworten.

      - Halbschalen stellen kein Problem dar

      - das einzige große Problem, dass du mit Sicherheit haben wirst sind die 11cm Bodenfreiheit, bei aller Liebe zur EU - Regelung oder Direktübernahme der Typsierung werden sie dir da ein Ei legen!

      Aber wie schon gesagt wurde am besten einfach mit einer Kopie vom Fahrzeugbrief zur Prüfstelle gehen und lass dir alles, was sie dir versprechen einzutragen schriftlich von einem Prüfer geben gleich mit Stempel der Niederösterreichischen Landesregierung!

      Überlege selbst schon eine Zeit lang einen Golf 2 VR6 zu importieren, die Idee sich was aus Deutschland zu holen und direkt umzutragen ist keine schlechte! Besser noch ist was deutsches zu kaufen und auf Verwandte / Bekannte gleich mit deutschen KZ anzumelden! ;)

      Wünsch dir viel Glück dabei!

      RE: 3er Golf Cabrio VR6 - TÜV

      Ich würde MAL sagen, solche Umbauten klingen immer besser, als sie meistens dann ich Wirklichkeit ausgeführt sind........

      und auch wenn die Deutschland alles eingetragen ist, interssiert, daß in Ö nicht gerade viele Leute!! Der Wagen muß beim Österreichischen Tüv bzw. Landesreg. durchkommen bzw. dessen Standard entsprechen!!!

      Also 11cm Bodenfreiheit, Radabdeckung, Aupuff mit allen Töpfen, entprechendes Tüv für die Sitze usw...

      Xenon kannst gleich MAL ausbauen...beim Golf 3 wird das in Ö nicht eingtragen!!!

      mfg


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      RE: 3er Golf Cabrio VR6 - TÜV

      Ich würde MAL sagen, solche Umbauten klingen immer besser, als sie meistens dann ich Wirklichkeit ausgeführt sind..


      Das muss er selbst entscheiden! ;)

      und auch wenn die Deutschland alles eingetragen ist, interssiert, daß in Ö nicht gerade viele Leute!! Der Wagen muß beim Österreichischen Tüv bzw. Landesreg. durchkommen bzw. dessen Standard entsprechen!


      Ich nehme auch an, dass sie recht streng sein werden, aber wenn ihm der Prüfer der NÖ - Lareg garantiert, dass Eintragungen,die laut EU - bzw. EG-Recht vorgenommen wurden 1:1 umtragbar sind stimmt das nicht so ganz und darum ging es ja eigentlich! :gemein:

      Also 11cm Bodenfreiheit, Radabdeckung, Aupuff mit allen Töpfen, entprechendes Tüv für die Sitze usw...
      Xenon kannst gleich MAL ausbauen...beim Golf 3 wird das in Ö nicht eingtragen!


      Wird in Österreich nicht eingetragen ist aber bei einer 1:1 Umtragung relativ uninteressant, nochmal, da gehts ums EU-EG Recht und nicht um irgendwelche in Ö eingeführten Gsetze! ;)


      Aber interessant finde ich die ganze Geschichte, halte uns doch am laufenden! :-w

      RE: 3er Golf Cabrio VR6 - TÜV

      Ob EU Recht oder net wird aber dann keinen auf der LaRe interessieren wenn das Auto zu laut, die Abgaswerte zum schmeißen, das Auto zu tief, die Beleuchtung nicht regelkonform, die Radabdeckung net gegeben usw. ist.
      Es wird nix 1:1 übernommen.