Motorhaubenverlängerung = gefahr in Verzug
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jegliche veränderung die nicht eingetragen ist, und somit nicht legalisiert, berechtigt zum taferlriss.
Gefahr in verzug deswegen, weil du die scheinwerfer abdeckst und dir selber somit lichtwegnimmst, somit siehst du in der nacht weniger und das is gefahr in verzug.
Lg michl -
Original von Rufio
jegliche veränderung die nicht eingetragen ist, und somit nicht legalisiert, berechtigt zum taferlriss.
Das ist schonmal absoluter Blödsinn.. Es gibt trotzdem noch leichte -, schwere Mängel und gefahr in Verzug.. Nur bei gefahr in Verzug ist eine Kennzeichenabnahme berechtigt..
zb. aufgeschnittene oder streifende Reifen oder deutlich zu tief (nicht aber 10cm)..Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „Philzlaus“ ()
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es ist doch aber so, wenn du zb felgen oben hast, die nicht drüberstehn und in den radkasten passen und sie sind nicht eingetragen, so ist des dem kibara ein leichtes dir die taferl zu reissen.
wie gesagt man kann dir wegen jeder veränderung die nicht eingetragen ist die taferl abnehmen, weil das auto dann nicht einen zustand ist, der die stvo zulässt.
etwas anders ist es, wenn du as ganze eingetragen hast, dann wird ebenvon der behörde bestätigt, dass die veränderung in einem rahmen ist, den die stvo zulässt.
ich muss dir natürlcih auch recht geben, mit demleichte-schweren mangel und gefahr in verzug da hast du recht, jedoch wird das bei der motorhaube so eingestuft, weil du eben den lichtkegel einschränkst und die somit nicht genug licht hast. das haben sie zu mir damals zumindest gesagt als ich das erste MAL beim tüv war.
ist natürlichauch so eine sache wie weit das teil über die scheinwerfer geht.
Lg michl -
Ich muss der Philzlaus vollkommen zustimmen.
Taferlriss bezieht sich auf die schwere des/der Mangel/Mängel.
Leichte Mängel -> nix is
bis 5 schwere Mängel -> Vorfahren
5 schwere Mängel -> Gefahr im Verzug -> Taferl weg
Gefahr im Verzug -> Taferl weg
Bodenfreiheit knapp unter 11 cm: leichter bis schwerer Mangel wobei wenn man Anlage, Gepäck etc. mit hat darf man drunter sein!!!! Wobei ich es nicht darauf anlegen würde, denn dann kommt es dazu dass man sein Auto ausräumen muss inkl. Anlage und dann muss er 11cm haben - nur so nebenbei
Böser Blick muss nicht als Gefahr im Verzug gelten, wenn er nur minimal ist kann er auch als schwerer Mangel geahndet werden.
Wenn ich das Gutachten für die Rückleuchten net mithab kann er mir auch net einfach die Taferl ziehen, denn die Beleuchtung funzt einwandfrei und das E-Prüfzeichen ist auch vorhanden, er kann maximal einen schweren Mangel annehmen und mich Vorfahren schicken.
etc. etc. etc.
Also Philzlaus wennst net grad den ganzen Scheinwerfer zugeschweißt hast würd ich mir net all zu große Sorgen machen. Schon gar net wenn der Rest eingetragen ist (was ich annehme).
MFGDieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „Cult 16V“ ()
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Wer sagt denn das es um den Lupo geht
Bei mir is alles eingetragen
aber Danke für die Antwort..Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Philzlaus“ ()
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Original von Philzlaus
Ist eine MHV gleichzeitig gefahr in Verzug und berechtigt eine Kennzeichenabnahme??
Die MHV ändert das Unfallverhalten des Fahrzeuges, somit kann es vor allem bei Unfällen mit Fussgängern zu Verletzungen durch Splitter oder scharfe Kanten kommen, ist der Prüfer schlecht aufgelegt, sind die Taferl weg...klassische Gefahr in Verzug, weiters sind sie sicher weg, wenn zusätzlichTeile der Lichttechnischen Einrichtungen abgedeckt werden, sprich sich der Lichtaustrittskegel verändert (SM!).
Immer natürlich Abhängig von Laune und Gesinnung der jeweiligen Beamten, das ist einfach sein Ermessensspielraum als Sachverständiger.
Blau ist ja nicht immer gleich Blau...
Grüsse,
DOC! :-w
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