Wunschkennzeichen wie/was/wann/wo

      Wunschkennzeichen wie/was/wann/wo

      Hallo liebe leute!


      so...schön langsam ist es soweit, dass wir uns unsere wunschkennzeichen bestellen (hoff ich :x)

      so nun hätt ich ein paar fragen!!
      wie das mit dem reservieren/abholen/bestellen funkt, weiß ich ja schon, ABER

      1.) angenommen ich habe bereits ein angemeldetes auto muss ich das auto dann wieder neu anmelden, bzw muss ich dann nur die 190 eben für die
      * Bewilligung/Zuweisung: EUR 172,--
      * Abholung: EUR 18,-- für die Kennzeichentafeln
      zahlen...oder muss ich wieder alles VOLL zahlen, also mit anmeldung und dem ganzen drum und dran....kann ich mir nicht vorstellen oder???


      2.) angenommen ich verliere ein kennzeichen, oder es wird mir gestohlen, wie gehe ich vor? ich schätze MAL ich bekomm dan einfach wieder ein neues und muss halt nur das neue kennzeichen zahlen, so als würde ich ein "normales" kennzeichen verlieren....so denk ich mir das...ein bekannter meint, das wird dann gesperrt und ich muss das abmelden und ein neues wunschkennzeichen beantragen....d.h ich bekomm mein altes gar nicht mehr!

      STIMMT DAS???

      so ich hoffe ich versteht ungefähr was ich meine *ggg*

      danke im vorraus für eure antworten!

      LG Meli

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Immerlieb“ ()

      Zu Punkt 1 bin ich mir nicht mehr ganz sicher aber ich glaube du musst nur die Wunschkennzeichen, Taferl und Pickerl zahlen! Also keine Anmeldung ausser du meldest ein neues dazu!

      2. Wenn du ein Taferl verlierst wird es für ein Jahr gesperrt! Es bleibt aber für dich zugewiesen da du ja für 10 Jahre bezahlt hast! Nur du hast halt ein Jahr keinen Zugriff darauf! Da bin ich mir zu 99,9% sicher!


      Mfg
      Original von BP-Hatzer3
      Bei Verlust ist das alte Kennzeichen, auch wenn dies ein Wunschkennzeichen ist, für ein Jahr gesperrt. Ist die Kennzeichentafel jedoch durch eine gerichtlich strafbare Handlung, z. B. Diebstahl, nicht mehr vorhanden, erfolgt die Sperre für 5 Jahre.


      Ich dachte immer bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen egal ob Norm- bzw.
      Wunschkennzeichen reicht eine Anzeigebestätigung und kann nachbestellt werden,..........................................

      Lg!
      Hi Zusammen.
      Habe 3 Autos auf wechselkennzeichen.
      Hab mich vor ca 2 wochen erkundigt wegen dem Wunschkennzeichen.
      Also die 190 sind zu zahlen und dann noch jeweils die Prüfplakete.
      Ist also nicht für jedes Auto die Anmeldung neu zu zahlen.
      wäre ein wenig gar teuer*ggg*;-)

      Mfg
      Warum eine Auslasswelle beim Kr wenn zwei auch funktionieren ;)
      aber ich verstehe den unterschied bzw die logik zwischen verloren und gestohlen ein bissal komisch, wurscht ob gestohlen oder verloren es ist weg... und wenn ich es verliere wird es für ein jahr gesperrt und wenn es mir gestohlen wird, dann für 5 :gruebel:

      ich versteh den sinn dahinter nicht...

      ich kanns genauso gut verlieren und der der es findet behaltet es sich....

      ach ist doch egal, ein wuschkennzeichen kommt und AUS