stempel §56 pickerl in typenschein
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Das heisst, bsp. in WIen, du musst in die Trautzelgasse zur Überprüfung weil sie dir bsp. die Tafeln gerissen haben.
MarkusCultMedia 2009 *klick* -
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Nein §57a ist pickerl, §56 dort gehts etwas strenger zu, wennst zumbeispiel vorne bei der Bremse bei den entlüftungventilen die schutzgummis nicht drauf hast kannst wieder heim fahren!
MarkusCultMedia 2009 *klick* -
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Original von 3er_charly
pickerl
Was hast Du für den Corri bezahlt?
Wurdest über den §56 Eintrag richtig vom Verkäufer informiert? (Arglistig verschwiegener Mangel = Vertragsrücktrittsgrund)
Ist Dir klar das Du mit dem Wagen zu einer Überprüfung gem. § 56 zur Landes oder Bundesprüfanstalt musst?
Das ist etwas schärfere Gangart, da wird das gesamte Fahrzeug auf Verkehrs und Betriebssicherheit überprüft.
Am Wagen muss dann alles ORGINAL oder GENEHMIGT sein und den gesetztlichen Bestimmungen entsprechen, vorher ist eine Anmeldung NICHT möglich!
Grüsse,
DOC!Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „DOC!“ ()
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