Angepinnt Anerkennung von österreichischen Probefahrtkennzeichen

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      Anerkennung von österreichischen Probefahrtkennzeichen

      Betreff: Verwendung von österr. Probefahrtkennzeichen im Ausland

      Die Liste der Länder, in denen das Lenken von Fahrzeugen mit österreichischen
      Probefahrtkennzeichen erlaubt ist, wird um die Länder Slowenien und Spanien ergänzt. In
      diesen beiden Staaten ist die Verwendung der Probefahrtkennzeichen ohne weitere
      Bedingungen möglich.

      Der bisherige Erlass zu diesem Thema, GZ. BMVIT-179.462/0003-II/ST4/2006 vom 28. Juli
      2006, wird hiermit aufgehoben und durch den gegenständlichen Erlass ersetzt.
      In der beiliegenden Aufstellung ist ersichtlich, in welchen Ländern diese Kennzeichen
      anerkannt oder abgelehnt werden, bei leeren Kästchen ist bis dato keine Stellungnahme
      eingelangt.

      Eine Anerkennung der österreichischen Probefahrtkennzeichen liegt vor:

      • In den Länder Italien, Polen, Portugal, Schweiz, Luxemburg, Frankreich, Slowenien
      und Spanien – ohne weitere Bedingungen
      • In Liechtenstein muss im Anlassfall eine Abstimmung mit der
      Versicherungsverordnung, LGBl. 1978 Nr. 21, vorgenommen werden.
      • Bei Fahrten nach Deutschland und Ungarn ist ein Zusatzblatt zum Probefahrtschein
      (Kopie des Probefahrtscheines) mit den Mindestdaten nach Art. 35 ABS. 1 lit. a des
      Wiener Übereinkommens vom 8. November 1968 mitzuführen. In Deutschland
      dürfen Probefahrtkennzeichen aber nicht für die Überführung eines Fahrzeuges aus
      dem Gebiet der BRD in das Ausland verwendet werden.

      Eine Ablehnung der österreichischen Probefahrtkennzeichen liegt für folgende Länder vor:

      • Irland, Schweden, Slowakei, Tschechische Republik, Republik Kroatien, Finnland,
      Großbritannien, Niederlande, Norwegen, Dänemark.
      Hinsichtlich der Staaten, die noch keine Stellungnahme abgegeben haben, ist bis zu einer
      gegenteiligen Mitteilung davon auszugehen, dass keine Anerkennung erfolgt.

      PS: wkw.at/docextern/sgewerbe/igpf…Probekenn_Zusatzblatt.doc
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      Update Probefahrtkennzeichen / Stand März 2008

      Die Liste der Länder, in denen das Lenken von Fahrzeugen mit österreichischen Probefahrtkennzeichen erlaubt ist,
      wird um die Länder Bulgarien und Rumänien ergänzt.

      Der bisherige Erlass zu diesem Thema, GZ. BMVIT-179.462/0007-II/ST4/2006 vom
      15.11.2006, wird hiermit aufgehoben und durch den gegenständlichen Erlass ersetzt.
      In der beiliegenden Aufstellung ist ersichtlich, in welchen Ländern diese Kennzeichen
      anerkannt oder abgelehnt werden, bei leeren Kästchen ist bis dato keine Stellungnahme
      eingelangt.

      Eine Anerkennung der österreichischen Probefahrtkennzeichen liegt vor:

      • In den Ländern Italien, Polen, Portugal, Schweiz, Luxemburg, Frankreich,
      Slowenien, Spanien und Bulgarien – ohne weitere Bedingungen.
      • In Liechtenstein muss im Anlassfall eine Abstimmung mit der
      Versicherungsverordnung, LGBl. 1978 Nr. 21, vorgenommen werden.
      • Bei Fahrten nach Deutschland und Ungarn ist ein Zusatzblatt zum Probefahrtschein
      (Kopie des Probefahrtscheines) mit den Mindestdaten nach Art. 35 ABS. 1 lit. a des
      Wiener Übereinkommens vom 8. November 1968 mitzuführen. In Deutschland dürfen
      Probefahrtkennzeichen aber nicht für die Überführung eines Fahrzeuges aus dem
      Gebiet der BRD in das Ausland verwendet werden.

      Eine Ablehnung der österreichischen Probefahrtkennzeichen liegt für folgende Länder vor:

      • Irland, Schweden, Slowakei, Tschechien, Kroatien, Finnland, Großbritannien,
      Niederlande, Norwegen, Dänemark, Rumänien.
      Hinsichtlich der Staaten, die bislang keine Stellungnahme abgegeben haben, ist bis zu einer
      gegenteiligen Mitteilung davon auszugehen, dass keine Anerkennung erfolgt.
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