Jetzt will ichs genau wissen

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      Jetzt will ichs genau wissen

      Hallo,
      so, ich habe eine fräge,angenommen, ich baue ein Fahrwerk ein, und will mit diesem Typisieren fahren und auch dem Weg dort hin werd ich vom prüfzug oder von der Verkehrspolizei aufgehalten, wenn ich denen erkläre das ich gerade auf dem weg dort hin bin, würd sich das für mich eher wie eine ausrede anhören, oder was meint ihr.

      Oder bekomm ich da irgendeine bestätigung, wenn ich einen termin habe, das mit den änderungen am Fahrzeug bis zu diesem Termin fahren darf?


      Mfg. Markus
      also ich glaube mit der bestätigung und der tatsache, dass das gewindefahrwerk ordnungsgemäss eingebaut ist und bei einer technischen überprüfung als ok befunden wird.. --> das heisst, vom fachmann eingebaut, 11 cm eingehalten, sicherungsring und abrissschrauben entfernt, gutachten vom ziviltechniker mit - kann dir AM weg zur landesregierung kein polizist viel machen... er sieht ja an der bestätigung mit ich sag MAL 2 stunden vor termin, der draufsteht, dass du am weg hin bist!

      aber immer untypisiert rumfahren und das erzählen - da glaubst ja selber ned, dass die das das erste MAL hören, oder ;)
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „just_c“ ()

      Original von just_c
      Original von DOC!
      Kennzeichen kann er dir nur bei Gefahr in Verzug nehmen.
      Technischer Mangel! Kein Vorschriftsmangel.


      aber unter 11 cm kann er dir die blech sofort reissen, ohne jede diskussion..


      Nur mit unter 11cm zur LaReg fahren zum Typisieren wär auch net grad de super Idee :gruebel: :confused:
      Wenn du ein Gewinde eintragen willst solltest schon die 11cm einhalten sonst brauchst ja garnicht hinfahren - und somit fällt Gefahr in Verzug weg (außer es ist sonst gröber fahrlässig verbaut).

      Und in Nö bekommst jetzt auch schon Terminbestätigung zugeschickt - fragns dich nach ner Mailadresse wenn du anrufst.

      mfg :-w
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      Original von DJ IceCube
      Original von just_c
      Original von DOC!
      Kennzeichen kann er dir nur bei Gefahr in Verzug nehmen.
      Technischer Mangel! Kein Vorschriftsmangel.


      aber unter 11 cm kann er dir die blech sofort reissen, ohne jede diskussion..


      Nur mit unter 11cm zur LaReg fahren zum Typisieren wär auch net grad de super Idee :gruebel: :confused:
      Wenn du ein Gewinde eintragen willst solltest schon die 11cm einhalten sonst brauchst ja garnicht hinfahren - und somit fällt Gefahr in Verzug weg (außer es ist sonst gröber fahrlässig verbaut).

      Und in Nö bekommst jetzt auch schon Terminbestätigung zugeschickt - fragns dich nach ner Mailadresse wenn du anrufst.

      mfg :-w


      da schöne ist, den fetzen fürs typisieren mit der terminbestätigung kriegst auch ned so leicht in die hand - in wien (simmering MA 46) darfst kopie vom zulassungsschein / bisherige änderungen im typenschein und alle notwendigen unterlagen für die kommende typisierung dalassen..

      nur falls welche glaubt, er holt sich jedes monat einen neuen zettel um nie typisieren zu fahren ;)
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      Bzgl meinem vorherigen Post:
      Vorschriftenmängel gibt es nur bei LKW, bei Pkw ist das ein leichter Mangel.

      Sofern du jetzt aber eine Terminbestätigung hast, zählt diese nur, wenn am Fahrzeug im Bezug auf die Genehmigung keine Mängel sind.
      Wenn du nun aber keine Sicherungsringe bzw Abrißschrauben drauf hast, ist das ein Grund, die Genehmigung zu verweigern, da dies Voraussetzung für die Genehmigung gem Erlaß des BM.VIT darstellt.

      Die vorl. Aufhebung der Zulassung darf nur bei GV-Mängeln durchgeführt werden, doch gibt es auch die Untersagung der Weiterfahrt.
      Wenn festgestellte Mängel nicht sofort vor-Ort behoben werden können, würde bei Weiterfahrt in der strafbaren Handlung verharrt und das wäre dann trotz vorangegangener Abmahnung ein Festnahmegrund gem VStG.
      Ob mit dieser Bestimmung vorgegangen wird, liegt beim einschreitenden Organ.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      Original von BP-Hatzer3
      Bzgl meinem vorherigen Post:
      Vorschriftenmängel gibt es nur bei LKW, bei Pkw ist das ein leichter Mangel.

      Sofern du jetzt aber eine Terminbestätigung hast, zählt diese nur, wenn am Fahrzeug im Bezug auf die Genehmigung keine Mängel sind.
      Wenn du nun aber keine Sicherungsringe bzw Abrißschrauben drauf hast, ist das ein Grund, die Genehmigung zu verweigern, da dies Voraussetzung für die Genehmigung gem Erlaß des BM.VIT darstellt.

      Die vorl. Aufhebung der Zulassung darf nur bei GV-Mängeln durchgeführt werden, doch gibt es auch die Untersagung der Weiterfahrt.
      Wenn festgestellte Mängel nicht sofort vor-Ort behoben werden können, würde bei Weiterfahrt in der strafbaren Handlung verharrt und das wäre dann trotz vorangegangener Abmahnung ein Festnahmegrund gem VStG.
      Ob mit dieser Bestimmung vorgegangen wird, liegt beim einschreitenden Organ.



      was mich interessiert.. bin ich IMMER OHNE AUSNAHME dazu verpflichtet, der polizei in die prüfhalle zu folgen?
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