elektr. Typenschein
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Folgende Antwort des Rechtsdienstes des ÖAMTC erhalten:
Beim Import von serienmäßigen Fahrzeugen, welche schon einen Ausdruck aus der Genehmigungsdatenbank besitzen, entfällt die Konformitätsprüfung, dh entfällt der Gang zur LReg bzw Händler zur Erlangung eines öster. Typenscheines.
Wenn noch kein Ausdruck vorhanden ist, kann dieser von den Zulassungsstellen direkt ausgedruckt werden, da diese Online-Zugriff haben.
Bei Import von vom-Serienstand-abweichenden Fahrzeugen, ist nachwievor eine Einzelgenehmigung bei der LReg zu machen.
Wie es nun jedoch bei vom-Serienstand-abweichenden Fahrzeugen, die zB in D aufgrund einer EU-Richtlinie genehmigt wurden, aussieht, konnte mir auch der RD nicht beantworten.
Da bleibt dann vmtl nur die Beharrung auf einem negativen Genehmigungsbescheid und Ergreifung von Rechtsmitteln. In letzter Instanz ist da der EuGH, der jedoch keine Zwangsmaßnahmen gegenüber den Mitgliedstaaten anordnen kann, was soviel heisst, kannst zwar recht bekommen, aber genehmigt bekommst die Karre trotzdem nicht.
Werde an dem Thema dranbleiben und falls Neuerungen kommen, diese auch veröffentlichen.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()
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