Die Rede war vom Käfer, nicht Golf III.
Weil du auch angesprochen hast die selbstgeschweißte Auspuffanlage. Nur mit Gutachten zu typisieren! Anderer Moter geht nur nach den neuesten Vorschriften und einhaltung der aktuellen Abgasbestimmungen.
lg
TD
Sobald an einem Fahrzeug etwas verändert wird, unterliegt diese Änderung der gültigen Fassung des §33 KFG...
BTW: An einem Oldtimer darft sowieso nur "zeitgenössische" Änderungen durchführen (sofern es ein erhaltungswürdiges Fahrzeug bleiben soll).