zu tief

      hallo...

      bin gestern von der polzei aufgehalten worden und der liebe herr polizist hat mir weiß machen wollen, dass mein auto zu tief ist,da die scheinwerfer nur 50cm vom boden weg sind... er hat dann brav fotos gemacht und gesagt es wird jetzt alles über die bh abgewickelt...

      frage: was kann mir jetzt genau passieren,da ich bei meinem auto noch keinen handsgriff gemacht habe und ich mir auch nicht vorstellen kann, dass die dame von der ich mein auto habe etwas am wagen modifiziert hat,da diese bestimmt schon über 50 war!

      das nächste wäre: wie bekomme ich ein zweitgutachten für einen remus auspuff, da der vorbesitzer des endtopfs dieses gescheiterweise nicht mehr hatte...

      über hilfe wäre ich sehr dankbar,da ich keinen geist habe,allzu viel zu blechen,obwohl ich selbst noch nix gmacht hab am auto und so blöd bin ich nun auch wieder nicht das ich modifizierungen nicht typisiern lass... und das beim auspuff das prüfzeichen allein nicht reicht hab ich nicht gwusst,weil ich mich halt anscheinend zuwenig erkundigt hab :bang:

      danke,lg guge
      Ohha...da war wieder ein ganz gescheiter Polizist unterwegs.
      Die 50 cm sind zwar eine EU Richtlinie aber nur indirekt im 11cm Erlass durchgeführt. Daher sind für Dich nicht die 50 cm Lichtaustrittsunterkante (NICHT SCHEINWERFERUNTERKANTE!!!) sondern die Einhaltung der 11cm Bodenfreiheit relevant. Beim 3er ist in der Regel der tiefste Punkt am linken Querlenker. Hältst Du auch mit orginalem Fahrwerk die 11cm nicht ein ist es ein schwerer Mangel und die Federn müssen ersetzt werden.
      Für den Remus soltest Dir ein Gutachten besorgen, da sie dieses bei der Überprüfung verlangen werden. (Woher sollen sie bei der Überprüfung sonst wissen, ob der überhaupt für einen 3er Golf mit Deiner Motorisierung zugelassen ist und ob die Auflagen eingehalten wurden)

      Also, schaut wie folgt aus. Du wirst eine vorladung zur KFG § 56 bekommen, das heisst Du fahrst auf die Landesprüfstelle zur begutachtung des Gesamten Fahrzeuges. Werden keine schweren Mängel festgestellt (am gesamten Fahrzeug!), dann musst Du nichts zahlen, ansonsten ist die Gebühr für die Überprüfung fällig, ich glaub 42 Eur. Bestehst Du die Überprüfung nicht, werden je nach Mangel die Kennzeichen eingezogen oder die Reperaur bis zu einem bestimmtin Zeitpunkt festgesetzt. Wird dies nicht befolgt kommt es zum Entzug der Zulassung.

      Grüsse,
      DOC!
      Original von Guge
      bin gestern von der polzei aufgehalten worden ...

      frage: was kann mir jetzt genau passieren,da ich bei meinem auto noch keinen handsgriff gemacht habe und ich mir auch nicht vorstellen kann, dass die dame von der ich mein auto habe etwas am wagen modifiziert hat,da diese bestimmt schon über 50 war!

      danke,lg guge


      Manchmal sind die Enkerl ja recht fleissig am Zangeln.

      Schau einmal in den Typenschein, da sind Kontrollmaße eingetragen (z.B. Abstand vom Boden zur Radausschnittoberkante, oder zur Scheinwerferunterkante, oder auch von der Radmitte bis zur Radausschnittsoberkante). Einfach dieses Maß nachmessen, dann weißt du gleich, ob es passt. Falls ja, ist alles in Ordnung.
      Falls nicht, gibt´s Ärger (da du ja offensichtlich keine Typisierung hast).

      Lg :-w