e zeichen reicht laut zivi

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      Wieder MAL ne neue Antwort zum Thema E-Prüfzeichen und Eintragungspflicht:
      Und zwar von Hr. Ing. Wurst:

      S.g. Herr W.,
      wenn eine mit "E-Prüfzeichen" gegen eine gleichwertige Leuchte mit "E-Prüfzeichen" und ist dies nicht Anzeige- und Genehmigungspflichtig (§22a KDV 1967). Wenn sie allerdings nicht gleichwertig sind (zB Lichtaustrittsfläche hat eine andere Lage oder Funktionen der Heckleuchte kommen dazu oder fallen weg (zB Rückstrahler) ist dies Anzeige- und Genehmigungspflichtig.

      mfg Wurst


      Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Sektion II - Typengenehmigung Trauzlgasse 1 A - 1210 Wien
      +43 1 27760 DW9052, Fax DW 9099


      Das würde nach meiner Interpretation alle Klarglasscheinwerfer betreffen, da sich ja die Lichtaustrittsflche ändert und auch z.b. Färbige Hella Rückleuchten da bei diesen der integrierte Rückstrahler fehlt.
      Immer wieder geil die Herren was zu fragen... :confused:

      Grüsse,
      DOC!
      naja du solltest bzw musst ja wenn du zb klarglasscheinwerfer einbaust diese von einem fachbetrieb überprüfen und einstellen lassen,gerade eben deswegen würd ich MAL sagen.

      und die rückleuchten ohne integrierte rückstrahler haben ja ohnehin die auflage das du rückstrahler anbringen musst,also hat dieser herr wurst eigentlich nur das ausgedrückt was mir widerum logisch erscheint!
      Original von Guge
      naja du solltest bzw musst ja wenn du zb klarglasscheinwerfer einbaust diese von einem fachbetrieb überprüfen und einstellen lassen,gerade eben deswegen würd ich MAL sagen.

      und die rückleuchten ohne integrierte rückstrahler haben ja ohnehin die Auflage das du rückstrahler anbringen musst,also hat dieser herr wurst eigentlich nur das ausgedrückt was mir widerum logisch erscheint!


      Es ist aber ein kleiner Unterschied ob ich die Scheinwerfer richtig einstelle, was bei jeder Pickerlüberprüfung überprüft wird, oder ob ich´s in die Fahrzeugpapiere eintragen muss (was ein vorführen des Fahrzeuges bei der Fahrzeugprüfanstallt nach sich zieht.
      Ausserdem werden Hella Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen und zugehörigem Gutachten geliefert, sind also in Europa eintragungsfrei, lediglich im mitgelieferten Gutachten scheint die Auflage auf, das die mitgelieferten Rückstrahler zusätzlich zu montieren sind.
      Diese Aussage wiederspricht also der von Hr, Ing. Stickelberger, der sagt das bei vorhandenem E-Prüfzeichen es nicht einmal mehr notwendig ist eine entsprechendes ECE/EWG Gutachten im Fahrzeug mitzuführen. Wie soll also der "gewöhnliche" Polizist, der sich mit der Materie nicht ausführlich auseinandergesetzt hat die rechtmässigkeit beurteilen könnnen?
      Daher gibt´s auch immer wieder Troubles bei manchen Polizeikontrollen.
      Es wird endlich Zeit für eine einheitliche Linie! Da sagt ja jeder Prüfer mittlerweile was anderes... :bang:

      Nach wie vor best um Troubles zu vermeiden;
      Nur E-geprüfte Teile kaufen die mit Gutachten geliefert werden und dieses im Fahrzeug mitführen, auch wenn es einige anderslautende Aussagen von Prüfern gibt oder bei der Gesamttypisierung eines Fahrzeuges alles eintragen lassen.

      Grüsse,
      DOC!