KFZ Umbauten Rechtliches

      KFZ Umbauten Rechtliches

      Hallo!
      Habe heute bei MA 46 angerufen wegen schwarzen Rückleuchten für g5.
      E Prüfzeichen alleine genügt nicht sagten sie mir,muss eingetragen werden sagten sie mir.Ich wollte das nachlesen und habe diese Seite im Verkehrsministerium gefunden.Ich muss die Leuchten nicht eintragen.
      Ich hoffe ich kann euch mit der Seite helfen.

      bmvit.gv.at/verkehr/strasse/fa…s/aenderungsliste2606.xls

      lg Gerhard :-w
      gera
      Grundsätzlich muss zusätzlich zu den Leuchten mit E-Prüfzeichen nachgewiesen werden können, das sie für diesen Autotyp zugelassen sind und die im Gutachten genannten Auflagen erfüllt werden (z.b. Anbringung zusätzlicher Rückstrahler, Leuchtmittel usw.)
      Diese Beweislast liegt grundsätzlich beim Fahrzeugbesitzer.
      Gibt es also ein Gutachten, welches im Fahrzeug mitgeführt wird, gibt es mit Leuchten die ein E-Prüfzeichen und Teilenummer besitzen keine Probleme und es muss die Leuchte nicht eingetragen werden.

      Das E-Prüfzeichen...Eintragungsfrei?

      Auskünfte ohne Namen und zumindest von einem Prüfer der Landesprüfanstallten nehmen ich gar nicht mehr ernst.
      Wenn möglich bei solchen Threads die Namen der Prüfer hinzufügen.
      Die Auskunft der Sekretärin Knackal ist meisst sowieso falsch.
      Ich habe MAL den Test auf´s Exempel gemacht und bei 3 Landesprüfanstallten angerufen und 3 verschiedene Auskünfte bekommen, wobei die der LaRe Oberösterreich fachlich kompetent und richtig war, die Wiener teilweise richtig und die Salzburger (erteilt von einer Sekretärin, da die Prüfer ausser Haus waren) komplett falsch!

      Grüsse,
      DOC!

      Habe jetzt erstmalig von der Bundesprüfanstalt für Kfz, 1210 Wien, Trauzlgasse, Hr Sticklberger, die Info erhalten, dass für E-zertifizierte Teile keine Unterlagen mitzuführen sind.

      Bis dato wurde das immer anders mitgeteilt.

      Also gibt es nach jetzigen Informationsstand 2 Varianten:
      1. Anbauen und bei ner Kontrolle den Beamten die Codierung langwierig entschlüsseln lassen (dauert eben so lange, wie´s dauert [Wer viel Zeit hat, kann diese Variante wählen.]), oder
      2. das entsprechende Gutachten mitführen und schnell weiterfahren können.
      Original von DOC!
      Grundsätzlich muss zusätzlich zu den Leuchten mit E-Prüfzeichen nachgewiesen werden können, das sie für diesen Autotyp zugelassen sind und die im Gutachten genannten Auflagen erfüllt werden (z.b. Anbringung zusätzlicher Rückstrahler, Leuchtmittel usw.)
      Diese Beweislast liegt grundsätzlich beim Fahrzeugbesitzer.
      Gibt es also ein Gutachten, welches im Fahrzeug mitgeführt wird, gibt es mit Leuchten die ein E-Prüfzeichen und Teilenummer besitzen keine Probleme und es muss die Leuchte nicht eingetragen werden.

      Das E-Prüfzeichen...Eintragungsfrei?

      Auskünfte ohne Namen und zumindest von einem Prüfer der Landesprüfanstallten nehmen ich gar nicht mehr ernst.
      Wenn möglich bei solchen Threads die Namen der Prüfer hinzufügen.
      Die Auskunft der Sekretärin Knackal ist meisst sowieso falsch.
      Ich habe MAL den Test auf´s Exempel gemacht und bei 3 Landesprüfanstallten angerufen und 3 verschiedene Auskünfte bekommen, wobei die der LaRe Oberösterreich fachlich kompetent und richtig war, die Wiener teilweise richtig und die Salzburger (erteilt von einer Sekretärin, da die Prüfer ausser Haus waren) komplett falsch!

      Grüsse,
      DOC!



      HALLO DOC!
      Habe wenn du oben gelesen hast mit Hr.Ing.Karl vom Verkehrsministerium gesprochen,der meinte ich könnte mich auf ihn berufen wenn es Problemme mit der Exekutive gibt.Nach mehrmaliger Nachfrage ob das E Prüfzeichen alleine genügt,sagte er JA!!!!!!! Wenn es er nicht weiss wer sonst.
      lg Gerhard :-w
      gera