Scheinwerfer Unterkante 50cm

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      Scheinwerfer Unterkante 50cm

      weiß jemand von euch wie es mit der Scheinwerferunterkante (50cm) bei der MA46 ausschaut? Ist die Regel so streng wie die 11cm Bodenfreiheit, wo es keine Diskussion gibt, oder hat man da etwas Spielraum nach unten ?


      gruß
      reinhard


      edit:

      Lichtaustrittskante, ist glaub ich die richtige Bezeichnung.
      Aber wurscht, ihr wisst eh was ich meine.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „reini155“ ()

      ich habs mir gedacht,daß es so sein wird.

      Die von der MA46 beharren auf 50cm. (schaut schlecht aus)


      Hat man da eine Chance auf eine Ausnahmeregelung? (ist so was möglich?)
      GIbts da Ansprechpartner? (bmvit.gv.at)

      Bei der Bodenfreiheit ist kein Thema, aber bei der Lichtaustrittskante?
      Die Regelung hat meines Wissen mit Blendung des Gegenverkehrs zu tun, da die Scheinwerfer eine gewisse Mindestreichweite haben müssen.
      es gibt aber eine "genormte Toleranz" dafür!

      ich glaub die beträgt +-2 od 3cm

      Müsstest dir MAL den genauen Gesetzestext suchen!

      Aber probieren kann man das immer...

      Bei G1Cabrio ist aber das Problem mit der Lichtaustrittskante schon bei geringer Tieferlegung vorhanden!

      Kommt aber auch aufs Baujahr an, wenn er vor 88 zugelassen worden ist, brauchst dich darum net kümmern....

      MfG
      2 cm drunter würde vollkommen ausreichen.

      Es geht um den Opel Speedster. Der hat im Serienzustand 50cm
      Lichtaustrittskante. Bodenfreiheit ca 14cm. Das KW-Gewinde hat einen
      Tüv geprüften Verstellbereich von 0-40mm (sollte also typisierbar sein).
      Nur 1,5 bis 2 cm unter Serienhöhe wäre Ideal.

      Beim Golf1CAbrio muß ich MAL nachmessen,da hat sich bei der
      Typisierung niemand drum gekümmert.


      Hab MAL ein Mail "[email protected]" geschickt.
      Vielleicht kann er kurz dazu Stellung nehmen.

      gruß
      reinhard
      Zum Thema Lichtaustrittsunterkante:

      Die 50 cm beziehen sich auf die Lichtaustritsunterkannte des Abblendlichtes
      Sieht man auch an der Riffelung im Glases (wenn keine Klarglasscheinwerfer eingebaut sind, ansonsten event. am Reflektor im Scheinwerfer).
      Ein Scheinwerfer muss mit Abblendlicht einen gewissen Bereich der Strasse ausleuchten (ca. 50 m), ist das Fahrzeug zu tief muss der Scheinwerfer weiter rauf gestellt werden und würde eventuell entgegenkommenden Verkehr blenden. Daher kommen diese ominösen 50 cm.
      Wenn du wissen willst, wo Deine Lichtaustrittsunterkante ist, nimm ein Blatt Papier und halte es vor den abgeblendeten Scheinwerfer, dann miss einfach vom Boden bis zu der Stelle wo der Rand des Lichts durchscheint, dann hast Du die Lichtaustrittsunterkante.
      Fernlicht is hier egal, da es bei Gegenverkehr sowieso nicht verwendet werden darf, weil hier der entgegenkommende Verkehr auf jeden Fall geblendet würde.
      Hoffe hab mich verständlich ausgedrückt.
      Grüsse,
      DOC!
      Original von reini155
      ich habs mir gedacht,daß es so sein wird.

      Die von der MA46 beharren auf 50cm. (schaut schlecht aus)


      Hat man da eine Chance auf eine Ausnahmeregelung? (ist so was möglich?)
      GIbts da Ansprechpartner? (bmvit.gv.at)

      Bei der Bodenfreiheit ist kein Thema, aber bei der Lichtaustrittskante?
      Die Regelung hat meines Wissen mit Blendung des Gegenverkehrs zu tun, da die Scheinwerfer eine gewisse Mindestreichweite haben müssen.


      ist EU weit gesetzlich geregelt!

      ABER, wenn man es hier genaunehmen würde vond er Landesregierung/TÜV,d ann wären Fahrzeuge vor Baujahr 87 oder 88 von dieser Regelung ausgenommen!! :gruebel: Würde bedeuten, Fahrzeuge vor diesem Baujahr wären davon ausgenommen, wird aber bei uns in Ö leider neicht so gehandhabt!

      Nur, eins vorweg, bei den meisten Fahrzeugen im VW oder Audi Konzern (Ausnahmen kann es geben, keine Frage) jetzt MAL gesehen, hat man normalerweise die 50cm Lichtaustrittskante (auch hier widerum wird vom TÜV Lareg fälschlicherweise immer Scheinwerferunterkante gerechnet, was falsch ist, denn da sind oft mm bis einige cm zb.einige Linsenscheinwerfer!), hält man die da locker ein, wenn man auch die 11cm einhalten muß!
      geht es sich bei dir nicht aus??
      @DOC

      besser kann man das nicht mehr erklären. Werd MAL mit dem Blatt Papier
      nachmessen. Scheinwerfer sind Linsenscheinwerfer.

      @Bocki

      habs a bisserl weiter oben schon geschrieben,daß es sehr knapp wird.


      Am Bild ist die äußere Linse der Ablendscheinwerfer.


      nachmals dank an alle.

      gruß
      reinhard
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