wirtschaftlicher Totalschaden, und jetzt

      wirtschaftlicher Totalschaden, und jetzt

      Hallo Leute,

      Ich hatte vor 2 Wochen einen Unfall bei dem ich nicht die Schuld trage. Habe danach das Fahrzeug bei der Versicherung begutachten lassen, nun bekam ich von der Versicherung einen Brief in dem Steht, dass die Reperatur aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll ist. Bekomme jetzt 630€ und aus.

      Jetzt meine Frage, wie sieht es aus wenn ich mir den Schaden selbst repariere, darf ich dann mit dem Auto weiterhin fahren, oder muss ich es jetzt abmelden und Verschrotten, da es ein Totalschaden ist??

      lg andi.

      RE: wirtschaftlicher Totalschaden, und jetzt

      Du kannst mit dem Fahrzeug machen was Du willst, auch selber reperieren.
      Einzig kann Dir passieren, das, wenn die Polizei eine Unfallaufnahme gemacht hat, Du zur Überprüfung auf die LaRe musst, ob das Fahrzeug noch den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.(Wird von der Polizei bei stark beschädigten Fahrzeugen weitergemeldet)

      Grundsätzlich hast Du Anspruch auf gleichwertigen Ersatz. Ist das beschädigte Fahrzeug zu diesem Preis nicht durch ein gleichwertiges zu ersetzen kannst Du ja bei der Versicherung Einspruch erheben.

      Grüsse,
      DOC!
      also polizeiliche aufnahme gabs keine. d.h. wenn ich den schaden jetzt selbst repariert habe kann ich so weiter fahren, als wäre nix passiert, richtig?

      Original von DOC!
      Grundsätzlich hast Du Anspruch auf gleichwertigen Ersatz. Ist das beschädigte Fahrzeug zu diesem Preis nicht durch ein gleichwertiges zu ersetzen kannst Du ja bei der Versicherung Einspruch erheben.


      Naja 650€ ist der Wiederbeschaffungswert, das kommt mir schon ein bissl mager vor, weil ich kaum glaub das ich für 650€ einen Fiat Tipo bekomme der so gut in schuss war wie meiner. Aber dafür ist der Restwert recht gering (20€) was mir wieder ein bissl komisch vorkommt, weil wahrscheinlich alleine die reifen mehr wie 20€ wert sind.

      Wie läuft das mit dem Einspruch AB und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass dem Stattgegeben wird? Hat schon einer von euch bei einer Versicherung einspruch erhoben und hat sichs ausgezahlt?

      lg andi.
      finds auch wenig, obwohl a tipp nix mehr wert is.
      kannst nur noch mehr rausholen...

      anmeldegebühr für a neues auto.
      unbaukosten von radio und eventuelle sondereinbauten, usw...

      auch sind die bei ablöse ausbezahlten beträge prozentuell weniger als eventuell zu bezahlende reparaturkosten.!

      das is zb. nicht gesetzlich geregelt, sondern von den versicherungen eingeführt. würde desshalb versuchen nicht nur die ablöse zu bekommen, sondern die reparaturkosten.

      wenn er wirklich noch so gut in schuß war, kannst nur an ziviltechniker zahlen, der den tatsächlichen wert schätzt....and dann die versicherung klagen...

      die kosten des zivis werden aber wahrscheinlich nicht dafür stehen....
      zu geringer fahrzeugwert...


      alles in allem.....am besten an rechtsschutz beauftragen, fertig....
      mhm, an den rechtschutz hab ich auch schon gedacht, werd ich auch morgen kontaktieren....

      also zu gut in schuss soviel, hab das auto ende jänner gekauft, da war das pickerl nur mehr bis februar gültig, weil hinten was rostig war. das hab ich selber gerichtet, dann anstandslos ein pickerl bekommen beim öamtc, kein einziger mangel, also find ich is der für ein baujahr 1990 schon gut beinander, wenn man MAL von elektrik-problemen der italiener absieht, die einen manchmal bis an die verzweiflung bringen^^

      soweit so gut, danke an euch

      lg andi.