Beim Felgen typiesieren-auf was schauen die noch

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      schauen nur auf die felgen!!!

      hab mir meine felgen, seiten schweller heckansatz typ. lassen und hatte aber auch fahrer und beifahrerseite scheiben getönt!!!

      er hat mich zwar hingewiesen das es nicht erlaubt ist, aber im grunde war ihm das volllllll egal!!!!

      vielleicht hatte ich ja nur glück, muss jeder selbst wissen ob man sich draut oder nicht :-h
      Normalerweise wird das Fahrzeug komplett überprüft. Jedoch ist das nur bei älteren Gang und Gebe. Bei neueren Fahrzeugen wärs verlorene Zeit.

      @Turbo_Pauli
      War das beim A3 oder ?

      Dass er dich nimmer gehen lässt ist Blödsinn. Denn der Prüfer kann gar nix machen. Wenn er nein sagt, sagst du ja und fährst - fertig. Er jat nicht die Befugnis ein Fahrzeug still zu legen. Er darf nur Feststellen dass es ist nicht verkehrstauglich ist.
      Blöd ist wenn er die Polizei holt. Die dürfen dann sehrwohl!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Cult 16V“ ()

      Tja wenn er Gefahr in Verzug feststellt und dich darauf hinweißt dass nicht mehr fahren darfst und du dann fährst und er die Kiberer ruft, dann hast ordentlich Stress, glaubs mir ;)

      Wurde auch schon darauf hingewießen, dass ich das Fahrzeug mit einem Hänger holen muss, wegen nicht gegebener Rad-Reifenabdeckung.....
      Knowledge is Horsepower

      RE: Beim Felgen typiesieren-auf was schauen die noch

      Hallo,

      als erstes sollte man darauf achten, dass man "typiesieren" richtig schreibt -> TYPISIEREN!!

      Ich hab meinen 4er damals bei einem "Privaten" typisieren lassen. Da kannst alles vorher besprechen, dann dem entsprechend noch ändern oder mit ihm vereinbaren und du bekommst die Genehmigung zu 100%!

      Siehe Foto alles TOP!!!


      Den hab ich aber leider nicht mehr - meine aktuellen VWs siehe golfsburg.at.tf


      Also viel Erfolg!!!
      Bilder
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      CU Peter
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      RE: Beim Felgen typiesieren-auf was schauen die noch

      Wenn der Prüfer auf der Landesregierung Gefahr in Verzug feststellt nimmt er Dir natürlich die Kennzeichen AB. Dazu ist er klarerweise befugt.
      Extrem zu laut wäre z.b. sogar ein Grund zur Kennzeichenabnahme (...wenn ein Fahrzeug übermässig Lärm verursacht...), aber normalerweise sind sie nicht so hart wenn man "freiwillig" vorfahrt.

      Grundsätzlich muss man damit rechnen, dass der Zustand des Gesamten Fahrzeuges beurteilt wird. Wenn ihm etwas auffällt wird er dir die Genehmigung verweigern und dich nochmals vorladen.

      Grüsse,
      DOC!
      Hallo,

      eine passende frage dazu hätt ich grad auf lager und zwar.

      ich hab mir grad 9x16 RH CUP Felgen besorgt. Es sind exakt die Felgen die bei mir in der Einzelgenehmigung eingetragen sind. Natürlich hab ich auch die vorgeschrieben RH-Adapterscheiben raufgetan und hab auch die reifen dimension drauf die zu diesen felgen eingetragen ist.

      Heut hab ich die Felgen montiert und die stehen vorne ca. (schätze) 0,5-1cm über die kotflügelkante raus. habe die originalen G60 Verbreiterungen drauf.

      hinten steht nix raus.

      so nun die frage. ich habe diese felgen eben eingetragen, aber ich weiß das es nicht erlaubt ist in österreich das die felge oder der reifen über die kotflügelkante hinausgeht.

      darf ich nun so fahren oder nicht ???