preise für typiesierung

      Zitat:
      Original von reichi
      ich hab für fahrwerk und räder 72,20 bei der landesregierung bezahlt.


      Normalerweise geht diese Kombination nur über den TÜV Österreich oder einen Zivilgutachter. gruebel
      Fahrwerkänderung und andere Felgen? Oder nur Reifen?
      Grüsse,
      DOC!


      Hallo!

      Das geht sogar ohne Probleme, ich glaube so richtig hat das hier immer noch keiner verstanden!

      Es ist so: Ein Gesamtgutachten bei einer Fahrwerksveränderung mit gleichzeitiger Veränderung der Rad/Reifenkombination wird NUR DANN benötigt, wenn die neuen Reifen/Felgen WEDER im Originalen Typenschein zugelassen, NOCH (und jetzt kommt das ausschlaggebende) in der montierten Dimension im Gutachten des Fahrwerksherstellers als zulässig angeführt sind!
      Beispiel: Bei meinem Golf III hatte ich ein H&R - Gewinde und Felgen in 7,5jx16" und hinten 9jx16" mit 215/40/16 - Bereifung!
      Wären hinten nicht die 9-er draufgewesen, dann hätte ich auch kein Gesamtgutachten gebraucht (damals beim Tüv-Österreich gemacht worden um €312.-), sondern es hätte lediglich die obligatorischen €39.- an der Landesregierung gereicht, WEIL die 7,5jx16" und auch der 215/40/16 im Gutachten vom Fahrwerkshersteller (H&R) im Tüv - geprüften Verstellbereich FREIGEGEBEN waren! So ist das!
      Also zuerst MAL lieber einen Blick ins Fahrwerksgutachten werfen, erspart man sich unter Umständen die gesalzenen Gesamtgutachten - Preise!


      Ist nicht so schwer zu verstehen! ;)
      Original von Roland2.0
      Zitat:
      Original von reichi
      ich hab für fahrwerk und räder 72,20 bei der landesregierung bezahlt.


      Normalerweise geht diese Kombination nur über den TÜV Österreich oder einen Zivilgutachter. gruebel
      Fahrwerkänderung und andere Felgen? Oder nur Reifen?
      Grüsse,
      DOC!


      Hallo!

      Das geht sogar ohne Probleme, ich glaube so richtig hat das hier immer noch keiner verstanden!

      Es ist so: Ein Gesamtgutachten bei einer Fahrwerksveränderung mit gleichzeitiger Veränderung der Rad/Reifenkombination wird NUR DANN benötigt, wenn die neuen Reifen/Felgen WEDER im Originalen Typenschein zugelassen, NOCH (und jetzt kommt das ausschlaggebende) in der montierten Dimension im Gutachten des Fahrwerksherstellers als zulässig angeführt sind!
      Beispiel: Bei meinem Golf III hatte ich ein H&R - Gewinde und Felgen in 7,5jx16" und hinten 9jx16" mit 215/40/16 - Bereifung!
      Wären hinten nicht die 9-er draufgewesen, dann hätte ich auch kein Gesamtgutachten gebraucht (damals beim Tüv-Österreich gemacht worden um €312.-), sondern es hätte lediglich die obligatorischen €39.- an der Landesregierung gereicht, WEIL die 7,5jx16" und auch der 215/40/16 im Gutachten vom Fahrwerkshersteller (H&R) im Tüv - geprüften Verstellbereich FREIGEGEBEN waren! So ist das!
      Also zuerst MAL lieber einen Blick ins Fahrwerksgutachten werfen, erspart man sich unter Umständen die gesalzenen Gesamtgutachten - Preise!


      Ist nicht so schwer zu verstehen! ;)


      Hi Roland!
      Hört sich gut an, was du da schreibst, scheinst Ahnung von der Materie zu haben.
      Ich habe da gleich noch eine Frage:
      Was ist, wenn ich jetzt zur Landesregierung fahre und meine 18 zoll Felgen eintragen lasse (ist alles im Grünen Bereich).
      Danach Bau ich mir ein Gewindefahrwerk ein, und montiere meine originalen 17 zoll Felgen und fahre wieder zur Landesregierung das Gewindefahrwerk eintragen.

      Darf ich danach die 18 zoll Felgen montieren und gilt das dann als "typisiert"?

      Da würde man sich ja auch den Gutachter sparen?!

      Liebe Grüße :)

      Chris