wie hab ihr eure kennzeichen befestigt

      Auszug Erl d BM.VIT v 03.02.2004, GZ. 179478/2-II/ST4/04
      4.) Dauernde, feste Verbindung: Die Forderung nach einer dauernden, festen Verbindung der Kennzeichentafel sowohl vorne als auch hinten gilt dann als erfüllt, wenn die Kennzeichentafeln am Fahrzeug angeschraubt oder angenietet bzw. mit einem ans Fahrzeug angeschraubten oder angenieteten serienmäßig hergestellten Kennzeichenhalter befestigt werden. Die Verbindung z.B mittels Draht entspricht jedenfalls nicht der Forderung nach einer dauernden, festen Verbindung. Kennzeichentafeln mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen dürfen jedoch auch behelfsmäßig mit dem Fahrzeug verbunden sein.


      Die Anbringung mittels 100mm Klettband entspricht nicht dem oa Erlass, wird meines Wissens aber toleriert, da das Kennzeichen nur mit erheblichen Kraftaufwand entfernt werden kann.
      MfG
      BP-Hatzer3
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      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!
      Original von BP-Hatzer3
      Auszug Erl d BM.VIT v 03.02.2004, GZ. 179478/2-II/ST4/04
      4.) Dauernde, feste Verbindung: Die Forderung nach einer dauernden, festen Verbindung der Kennzeichentafel sowohl vorne als auch hinten gilt dann als erfüllt, wenn die Kennzeichentafeln am Fahrzeug angeschraubt oder angenietet bzw. mit einem ans Fahrzeug angeschraubten oder angenieteten serienmäßig hergestellten Kennzeichenhalter befestigt werden. Die Verbindung z.B mittels Draht entspricht jedenfalls nicht der Forderung nach einer dauernden, festen Verbindung. Kennzeichentafeln mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen dürfen jedoch auch behelfsmäßig mit dem Fahrzeug verbunden sein.


      Die Anbringung mittels 100mm Klettband entspricht nicht dem oa Erlass, wird meines Wissens aber toleriert, da das Kennzeichen nur mit erheblichen Kraftaufwand entfernt werden kann.


      hängt vom beamten ab! letztes jahr wollten sie 70€ weil mein kennzeichen mit klettband befestigt war. :rofl: einspruch, dann AB zum unabhängigen verwaltungssenat und siehe da, die strafe wurde eingestellt! der typ meinte, es gäbe nichts, wo steht daß man es nicht so anbringen darf! wobei eine kennzeichenhalterung wäre erwünscht..

      ob erwünscht oder nicht --> mir egal wenn es kein gesetz dafür gibt!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „unruhestifter“ ()

      genau richtig

      der klettverschluss muß toleriert werden!!!!!!!!!!!!!!!!

      aktuelles beispiel : skoda octavia 2 bj.2005aufwärts. mit parksensoren vorne , da kann man auch keine kennzeichenhalterung anbringen weil die sensoren so angebracht sind das diese schon ansprechen würden weil der eine cm schon ausreicht um die, die kennzeichenhalterung vorsteht!!!!!!!!!!!

      lösung von skoda austria (intercar) KLETTBAND VON INNOTEC sehr stark!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :wow: :wow: