rechtliche Frage zu Betrug und grober Fahrläßigkeit

      rechtliche Frage zu Betrug und grober Fahrläßigkeit

      hi leute,
      hab da MAL ne frage bzgl. betrug und grobe Fahrlässigkeit!

      hab mir wie einige von euch hier mitbekommen haben einen karmann zugelegt im mai 2005! im jahr 2005 bin ich 1000km gefahren und im jahr 2006 2000km! als ich vor 3 wochen mein pickerl machen ging kam dann die böse überraschung!

      ALLE seitenschweller innerlich komplett durch Radläufe ALLE durch , türen auch usw.

      habe das auto privat gekauft, wobei es aber gerade vom lackierer und spengler fertig wurde damals. der lackier gab mir die hand drauf das die karrosserie in einem rostfreien zustand ist und der unterboden neu gemacht wurde. *ein freund von mir war zeuge beim autokauf*

      nun stellte sich herraus das lediglich die roststellen mit unterbodenschutz damals neu übersprüht wurden und die löcher mit irgendeiner dichtmasse zugeschmiert wurden!

      mittlerweile steht das auto bei nem restaurateur in graz. unterboden komplett blank einstiege rausgeschnitten usw.

      wird alles dokomentiert!!!
      es mußten sowohl der lackierer als auch der verkäufer gewußt haben was sie da verkaufen :grml:

      ist das ein betrug oder grobe fahrlässigkeit?

      kann ich da rechtlich vorgehen oder is das zwecklos!
      Reperatur kostet 5000€!!!! ;(


      mfg bernd
      :king: :D DAS LEBEN HAT WIEDER EINEN SINN :-D :king:
      www.vw-team-nino.at

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von „70er_styler“ ()

      Für Betrug brauchst du Vorsatz und das ist es meiner Meinung nach auch.

      Es wäre noch abzuklären, ob es sich um Betrug (§ 146 StGB) oder Schweren betrug (§147 ABS 2 StGB) handelt. Nachdem du aber angegeben hast, dass die Reparaturkosten €5000 betragen, wird es vmtl auf Schweren Betrug hinauslaufen.
      Wichtig wäre jedoch, einen gerichtlich beeideten Sachverständigen das Fahrzeug begutachten zu lassen, nicht dass Spuren vernichtet werden, die nicht oder nicht ausreichend dokumentiert wurden.

      Sofort Anzeige bei der nächsten Polizeiinspektion oder gleich bei der Staatsanwaltschaft wegen Verdacht des Schweren Betruges gem § 147 StGB erstatten.
      Nur von dort können die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet werden.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      Natürlich solltest alle Personen, die dazu zweckdienliche Angaben machen können, wie
      1. Person, die beim Kauf dabei war
      2. Personen, die bestätigen können, das das Fahrzeug in deiner Zeit unfallfrei war
      3. Personen, die den tatsächlichen maroden Zustand bezeugen können
      auf eine gerichtliche Aussage vorbereiten.

      Zuallererst solltest jedoch gleich bei der Anzeige alle Personaldaten dieser Personen angeben können.

      Personaldaten:
      Familienname
      Vorname
      Geburtsdatum
      Geburtsort
      Geburtsstaat (falls nicht in Österreich)
      evtl Beruf (erlernt und ausgeübt)
      Wohnadresse

      Wichtig wäre dazu auch, dass du angibst, wo das Fahrzeug in der "aktiven" Zeit abgestellt war. (Nicht das das ein nasses Mausloch war *fg* und Lochfraß übermässig begünstigt hat.)
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      hi,
      hab mit meinem besten eh schon telephoniert und der kann alles bezeugen!

      geburtsdaten usw. von dem verkäufer steht eh am kaufvertrag *hat meine versicherung*

      das geniale is ja das der unterbodenschutz damals geglänzt hat *sprich neu aufgesprüht wurde!! und das haben wir beide gesehen!!
      :king: :D DAS LEBEN HAT WIEDER EINEN SINN :-D :king:
      www.vw-team-nino.at
      hi,
      würde an deiner stelle MAL den verkäufer mit den tatsachen konfrontieren.

      je nach verhalten, vielleicht ist er einsichtig, dann weitere schritte einleiten.

      ist MAL der einfachste weg.....

      weiters würd ich mir die werkstätte raussuchen die das damalige pickerl gemacht hat. diese ebenfalls konfrontieren.

      da der das pickerl net verlieren will, wird diese auch den vorbesitzer kontaktieren....

      letzte möglichkeit - anzeige..
      Also wenn er dir sagt das Fahrzeug ist rostfrei dann kann man auch nicht davon ausgehen das der Verkäufer es nicht gewusst haben könnte.

      Warum schreibst sowas nicht in den Kaufvertrag ? Mündlich ist das immer so ne Sache.

      Aber ich würde mit ihm reden, vielleicht zahlt er das, weil wenn man gleich mit schwerem Geschütz auffährt ist das nicht immer der beste Weg !
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!
      hi,

      ja das mit dem nicht gewußt is so ne geschichte!! da ich ja nicht viel gefahren bin und das auto nur im trockenen bewegt wurde hat der unterbodenschutz + dieser masse gehalten und sogar letztes jahr wo ich das pickerl gemacht habe ist nur eine stelle aufgegangen *das haben wir dann eingeschweißt. und im letzten jahr ist erst diese gummimasse auf der seite aufgegangen da die bodenblatte sichvom seitlichen träger gelöst hat aufgesprungen!!

      bzgl. dem sagen mit rostfrei usw. der lackierer wird sicher nicht sagen. du der lack is ok die bodenplatte auch nur die träger sind schon am rosten habs aber eh zugekittet. ich glaub das die das auto nur losbekommen wollten. mir wurde versichert das das auto sandgestrahlt wurde!!!! und wenn ich ein auto sandstrahle und die schweller ok wären muß ich nicht alles zuschmieren mit so ner gummimasse!!!

      aber danke für alle antworten ich werd abwarten was der rechtsanwalt zu der geschichte sagt!!!

      mfg
      :king: :D DAS LEBEN HAT WIEDER EINEN SINN :-D :king:
      www.vw-team-nino.at