VW - Teilzahlung Legal / Illegal

      vorerst mußt du zw. der vertraglich vereinbarten stornogebühr und etwaigen schadensersatzansprüchen des händlers unterscheiden.
      die stornogebühr kommt bei einseiteiger nichterfüllung des vertrages mit 10% vom kaufpreis zu tragen. ob der händler bereits ein service/aufbereitung... gemacht hat ist dafür irrelevant - das betrifft höchstens die schadensersatzansprüche, aber er wird sich hüten diese einzuklagen.
      soviel dazu.

      zu deinem vertrag: zitat aus den allg. geschäftsbedingungen:
      " der verbraucher kann von seinem vertragsantrag oder vom vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine veranlassung für seine einwilligung maßgebliche umstände, die der unternehmer im zuge seiner vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem maße eintreten"
      maßgebliche umstände sind:
      pt1: die erwartung der mitwirkung oder zustimmung eines dritten (in deinem fall die bank), die erforderlich ist, damit die leistung des untern. erbracht oder vom verbr. verwendet werden kann.
      pt4: aussicht auf einen kredit!!

      somit kann dein "seriöser" händler mit seinen unseriösen forderungen brausengehen.

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      Also:

      Konsumentenschutz und Arbeiterkammer sagen:

      Dadurch das die Kreditvereinbarung bzw. Ratenzahlung ein Entgegenkommen von VW ist und die sagen, das der Vertrag nur mit 3100€ zustande kommt, dann geht das in Ordnung, und gilt sollte ich das Auto zu dem preis NICHT nehmen als Vertragsbruch meiner Seite.

      Werde mir das Auto am Donnerstag holen, und gleich damit zum ÄRBÖ fahren und durchchecken lassen.

      MFG Matthias

      PS: Werd dann noch schreiben wie das Auto beinander war!
      Warum kriegen Männer keine Orangenhaut? ..... Weils schirch is...