Telefonat MA46

      Original von Pologeilheck
      Laut einem Prüfer beim Tüv in Nö gibts die Änderung, dass man bei der Änderung von Rädern und Federn(nur Federn keine kurzen Dämpfer) keinen ZIVI mehr braucht! Vorausgesetzt 11cm un Radabdeckung!


      Genau das will ich heuer sehen, wenn ich mit der NÖ. LaReg. zu tun habe. Bin ich aber extremst gespannt, ob dem so ist (schlecht wärs ja nicht, spar ich es mir, gesalzen zu werden :-h).
      Meine Alus wurden bereits 2004 eingetragen, werde demnächst Federn einbauen und dann schau ma weiter.

      EDIT: mich würde es auch interessieren, um welchen Prüfer es sich handelt, bzw. von welcher Prüfstelle.

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      Original von Pologeilheck
      Fahr zu deiner Prüfstelle und frag da nach! Vorausgesetzt natürlich es ist ein kompetenter Mann


      eher weniger, naja is auch egal, aber ist doch klar, das man sich vorher informiert, bevor man sich mit diesen Chaoten einlässt :-h

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Windfux“ ()

      Versteh ich...wird auch keiner sagen bei wem man auf der Landesprüfstelle für 360 Eur den Stempel aus dem Typenschein austragen lasssen kann...
      Hab ich halt gehört... O:)

      Bis es bestätigt ist würde ich sagen, nimm lieber das, was auf der Homepage steht für bare Münze (wird zumindest bis dato auch so gehandelt):

      Als Nachweis, dass die Tieferlegung in Ordnung ist, wird eine Unbedenklichkeitsbestätigung des Fahrzeugherstellers oder ein Ziviltechnikergutachten oder einer autorisierten Prüfstelle und eine Einbaubestätigung einer Fachwerkstätte benötigt.

      Werden im Zuge einer Tieferlegung des Fahrzeuges auch die Felgen/Reifen geändert, so ist ein Gutachten über beide Änderungen gemeinsam erforderlich. Getrennte Gutachten für Felgen/Reifen und die Tieferlegung reichen nicht. Schraubfahrwerke müssen in geeigneter Position fixiert sein und mit Abreißschraube gegen Verstellen gesichert werden.


      Greez,
      DOC! :-w
      Kommt auf die Gutachten der Felgen & Federn an!

      Hatte MAL Schmidt VN Line (Stilauto) rundum 9J16 ET 15/30 + 5 mm SCC Spurplatten
      bei denen steht im Gutachten mit JEGLICHEM Fahrwerk!
      Federn waren von H&R 30/30 lt. Gutachten mit JEGLICHER Bereifung, sprich orig. & Sonderräder!

      Es wurde 2001 anstandslos OHNE Zivi eingetragen! :rofl:

      zBsp. Weitec, Eibach oder Vogtland Federn in Verbindung mit anderen Felgen kannst ohne Zivi vergessen.

      Hab schon einiges ausprobiert ( hatte bis Dato über 20 Autos...).