Wo finde ich Antworten auf folgende Frage !
Wenn mann ein Auto verkauft hat, welches auf privatgrund steht und der Käufer holt dieses nicht AB.
Hat
1. die schlüsseln
2. Typenschein
Ich habe einen KV
Ja, i know: war dum 1 + 2 aus der Hand zu geben, aus fehlern lernt Man
Aber fazit, was kann mann rechtlich machen ?
Polizeilich geht nix, wurde mir am Posten gesagt.
Ich darf aber rechtlich gesehen das Auto auch nicht "Entsorgen" auch wenn ich die kosten übernehme, da ja der Wagen laut Vertrag nicht mir gehört !
Der Wagen hat 1 Euro gekostet !
Da ich diesen verschenkt habe
THX für Hilfen und Antworten
Wenn mann ein Auto verkauft hat, welches auf privatgrund steht und der Käufer holt dieses nicht AB.
Hat
1. die schlüsseln
2. Typenschein
Ich habe einen KV
Ja, i know: war dum 1 + 2 aus der Hand zu geben, aus fehlern lernt Man
Aber fazit, was kann mann rechtlich machen ?
Polizeilich geht nix, wurde mir am Posten gesagt.
Ich darf aber rechtlich gesehen das Auto auch nicht "Entsorgen" auch wenn ich die kosten übernehme, da ja der Wagen laut Vertrag nicht mir gehört !
Der Wagen hat 1 Euro gekostet !
Da ich diesen verschenkt habe
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-> Schlachte Golf 3
Ich fahr Oben OHNE, Du auch ? *g*
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