Rechts frage: KFZ nicht abgeholt

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

      Rechts frage: KFZ nicht abgeholt

      Wo finde ich Antworten auf folgende Frage !

      Wenn mann ein Auto verkauft hat, welches auf privatgrund steht und der Käufer holt dieses nicht AB.

      Hat
      1. die schlüsseln
      2. Typenschein

      Ich habe einen KV

      Ja, i know: war dum 1 + 2 aus der Hand zu geben, aus fehlern lernt Man

      Aber fazit, was kann mann rechtlich machen ?

      Polizeilich geht nix, wurde mir am Posten gesagt.

      Ich darf aber rechtlich gesehen das Auto auch nicht "Entsorgen" auch wenn ich die kosten übernehme, da ja der Wagen laut Vertrag nicht mir gehört !

      Der Wagen hat 1 Euro gekostet !
      Da ich diesen verschenkt habe

      THX für Hilfen und Antworten
      -> Schlachte Golf 3

      Ich fahr Oben OHNE, Du auch ? *g*

      RE: Rechts frage: KFZ nicht abgeholt

      NA super

      Und wenn ich ihm laut Angaben am vertrag einen eingeschriebenen sende, das ich nach 1 Woche (7 Tagen) den Wagen abschleppen lasse oder verschrotten

      Den eigendlich braich ich ja eine Verzichtserklährung des Käufers !
      -> Schlachte Golf 3

      Ich fahr Oben OHNE, Du auch ? *g*

      RE: Rechts frage: KFZ nicht abgeholt

      Stellst ihn auf eine öffentliche Parkfläche oder gleich auf die Straße raus.
      Dann ermittelt die Polizei den Besitzer und der ist dann dran. Nachdem du KV usw. schon alles hast und er schon im Besitz der Schlüssel etc. ist, bist du ausm Schneider und er muss sein Auto holen.
      @Cult16V

      Da er aber schon auf der Polizei war, wissen die, wo das Auto steht und wenn es jetzt plötzlich auf öffentl. Grund steht, wird auch gegen denjenigen, der das Fahrzeug auf öffentl. grund gestellt hat, ermittelt.

      Dieser haftet dann genauso wie der Fahrzeugbesitzer wegen "Abstellen eines Fahrzeuges ohne Kennzeichen auf öffentl. Grund" gem § 7 VStG.
      Ok dass ist dann blöd. Ansonsten wär das die einfachste Lösung gewesen.
      Somit bleibt nur mehr der Weg zum Rechtsanwalt bzw. die Anzeige wegen Besitzstörung.
      Wenn er die macht wird dem jenigen eh eine Frist gesetzt bis wann er das Fahrzeug holen muss, da ansonsten ....

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „Cult 16V“ ()

      RE: Rechts frage: KFZ nicht abgeholt

      Original von MAXL81
      Abschleppen lassen, Besitzstörungsklage und das Geld für die Abschleppung wieder zurückholen !

      MFG


      Wenn Du das mit mir machen würdest, würde ich Dich auf Besitzstörung zurückklagen, wie schon oben beschrieben. Die Abschleppung kannst Dir dann auch selber zahlen. 8-)
      Der einzige Weg ist eine Besitzstörungsklage oder ein klärendes Telefonat mit dem "Fahrzeugkäufer"
      Greez,
      DOC!