Alleine die Einbringung der Besitzstörungsklage kostet dich schon mindestens €550 an Gebühren, dh der Eigentümer macht ein Foto von deinem Fahrzeug, wo die Störung ersichtlich ist, und einige Tage/Wochen später flattert dir die Klage ins Haus.
Du kannst dich dann zwar mit dem Grundeigentümer bzw Liegenschaftseigentümer, dessen Zufahrt du blockiert hast, aussergerichtlich einigen, die Gerichtsgebühren bleiben aber.
Überdies besteht beim Parken vor oder in Haus- oder Grundstücksausfahrten eine Störung der öffentlichen Sicherheit, der Unbefugte verstößt nämlich gegen eine Rechtsnorm. Es ist in der Regel ein öffentliches Interesse an der Beseitigung des ordnungswidrigen Zustandes gegeben.
Damit kann bei derartigen Fällen die Behörde resp. die ihr beigegebenen Organe eine Abschleppanordnung treffen.
Du kannst dich dann zwar mit dem Grundeigentümer bzw Liegenschaftseigentümer, dessen Zufahrt du blockiert hast, aussergerichtlich einigen, die Gerichtsgebühren bleiben aber.
Überdies besteht beim Parken vor oder in Haus- oder Grundstücksausfahrten eine Störung der öffentlichen Sicherheit, der Unbefugte verstößt nämlich gegen eine Rechtsnorm. Es ist in der Regel ein öffentliches Interesse an der Beseitigung des ordnungswidrigen Zustandes gegeben.
Damit kann bei derartigen Fällen die Behörde resp. die ihr beigegebenen Organe eine Abschleppanordnung treffen.
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