Rechts frage: KFZ nicht abgeholt

      Alleine die Einbringung der Besitzstörungsklage kostet dich schon mindestens €550 an Gebühren, dh der Eigentümer macht ein Foto von deinem Fahrzeug, wo die Störung ersichtlich ist, und einige Tage/Wochen später flattert dir die Klage ins Haus.

      Du kannst dich dann zwar mit dem Grundeigentümer bzw Liegenschaftseigentümer, dessen Zufahrt du blockiert hast, aussergerichtlich einigen, die Gerichtsgebühren bleiben aber.

      Überdies besteht beim Parken vor oder in Haus- oder Grundstücksausfahrten eine Störung der öffentlichen Sicherheit, der Unbefugte verstößt nämlich gegen eine Rechtsnorm. Es ist in der Regel ein öffentliches Interesse an der Beseitigung des ordnungswidrigen Zustandes gegeben.
      Damit kann bei derartigen Fällen die Behörde resp. die ihr beigegebenen Organe eine Abschleppanordnung treffen.
      MfG
      BP-Hatzer3
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      wenn auf meinem privatgrund/parkplatz wer steht, lasse ich ihn abschleppen, mache eine besitzstörungsklage und klage das geld für das abschleppen auch ein. einzig das abschleppen muss ich vorerst zahlen.

      das funktioniert garantiert und das geld bekommt man zurück.

      die pozilei kommt ja nicht MAL, wenn jemand auf privatgrund steht. geht die ja nichts an.
      A.C.A.B.

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      Nur dass das mit der Besitzstörung ned so einfach ist, denn der Käufer hat keinen Abholtermin auf seinem Vertrag draufstehen.

      Und da das Fahrzeug von ihm noch garnicht bewegt wurde, kannst ihm auch keine Besitzstörung anhängen.
      MfG
      BP-Hatzer3
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      ach du schöner Staat Österreich mit all deinen Gesetzen! :auslach:

      Für mich stellt sich die Frage wen man ein Auto verkauft (bzw. verschenkt) den man nicht kennt und 2. das auto nicht gleich mitnimmt? :gruebel:
      Weil bei uns kann man jedes Auto gratis zum Bauhof bringen und das entsorgen kostet nix bzw. bekomm ich ja wenn ist nochwas bei nem Schrotthändler dafür.

      Aber auf dem Kaufvertrag müsste doch die Adresse vom Käufer oben stehen oder?

      Wie schon ein Vorredner meinte - wenns (was ich aunnehme) Ausländer waren, dann sind die sicher nur auf den Typenschein scharf gewesen und da wird niemand mehr kommen das Auto abholen, sprich kannst den dann wegstellen - würd ich halt so machen. Entscheidung liegt dann bei dir :-p