Rechts frage: KFZ nicht abgeholt
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Hab keine TEL, da die auf unbekant angerufen haben
Auch kein Mail, da wie oben, die angerufen haben und gekommen sind: unterschrieben und weg mit Typenschein und key
vereinbart am 23.3 was ich aber NUR auf meinem vermerkt habe: auch ein Fehler, sollte auch auf Ihren stehen-> Schlachte Golf 3
Ich fahr Oben OHNE, Du auch ? *g* -
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Hast du eine Adresse von dem ?
Ich würde dem einfach eine Frist setzen, und dann täglich Parkgebühren/Miete kassieren oder einfach den Wagen entfernen nach einer bestimmten Frist.
Da er deinen Besitz stört, bin ich der Meinung das du das Fahrzeug abschleppen lassen darfst ohne das dir wer was antun kann.
Ist ja nichts anderes wenn du eine Einfahrt verparkst, da darf man dich ja auch abschleppen !Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab! -
Original von Luki
Da er deinen Besitz stört, bin ich der Meinung das du das Fahrzeug abschleppen lassen darfst ohne das dir wer was antun kann.
Ist ja nichts anderes wenn du eine Einfahrt verparkst, da darf man dich ja auch abschleppen !
Tja, lieber Luki, diese Meinung ist leider nicht ganz richtig. Wenn jemand Deine Einfahrt verparkt darfst Du ihn deswegen nicht gleich abschleppen lassen. Du störst dann fremden Besitz! D.h. Besitzstörung am Besitzstörer!
Wenn der abgeschleppte Rechtsanwalt ist oder ein bisserl Ahnung hat wird er Dich wegen Besitzstörung klagen und sich weigern die Abschleppkosten zu bezahlen.
Die einzige Möglichkeit die Du hast ist den Typen auf Besitzstörung zu klagen. Selbstjustiz, wie z.b. abschleppen lassen ist nicht in Österreich.
Auch die Polizei darf Dir nicht den Tip geben ihn abschleppen zu lasssen, wenn er auf privatem Grund steht. Abschleppung ist nur im Rahmen eines Verstosses gegen die StVo erlaubt!
Greez,
DOC! -
@DoC: da hab ich wohl was dazu gelernt
Ich war immer der Meinung das man Fahrzeuge, die private Einfahrten versperren und wo es auch mit Schild gekennzeichnet ist, dass man die abschleppen darf. Irgendwie heftig, das man sich als geschädigter heutzutage kaum noch wehren kann sondern es mit viel Aufwand verbunden ist.Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab! -
Lassen Sie den Pkw abschleppen, so müssen Sie das erstmal privat zahlen und im Zivilrechtsweg einklagen (Privatsache - keine Polizeiangelegenheit). Durch eine ungerechtfertigte Abschleppung entsteht jedoch eine Besitzstörung am Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges und es besteht die Möglichkeit binnen 30 Tagen AB dem Tatzeitpunkt Besitzstörungsklage beim örtlich zuständigen Bezirksgericht einzubringen.
Jedoch stellt das Abschleppen oder Abschleppen lassen in einem solchen Fall eine unerlaubte und damit rechtswidrige Selbsthilfe dar, dem Abschlepper versagt die ständige Rechtsprechung unter Berufung auf § 19 zweiter Satz ABGB den Ersatz der Kosten, die mit der Beseitigung des besitzstörend abgestellten Fahrzeuges verbunden waren (Messiner, Ersatzansprüche für die Beseitigung von KFZ von Privatparkplätzen, ZVR 1983, 108)
Klagsfrist wegen Besitzstörung sind 30 Tagen AB Tatzeitpunkt gerechnet.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()
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