Frage zu Felgentypisierung wenn schon größere Felgen eingetragen sind

      Frage zu Felgentypisierung wenn schon größere Felgen eingetragen sind

      Hallo!

      Ich hab für meinen Golf 9x16er Alufelgen typisiert.

      das steht in meinen Typenschein:

      Bereifung Variante 1 195/50R15 91V wahlw. auf LM-Felgen BBS, 6,5Jx15H2 ET33

      und dann steht noch bei Bemerkungen:

      wahlw. 9Jx16H2 Et45, LM-Rad RH Alu Höfken, Typ AD906445 mit Distanzscheibe 139 mm Außendurchmesser, Bereifung 215/40ZR16.

      jetz meine frage: darf ich jetz auch zb. 8x16er oder 8 x 15er Felgen fahren oder muss ich die dann wieder neu eintragen lassen und bei der Landesregierung vorfahren damit. und was ist mit "Distanzscheibe 139 mm Außendurchmesser" in Bemerkungen gemeint ? meinen sie da vl eine Spurverbreiterung ??

      ich hab auch noch ein 28er Momo Lenkrad eingetragen, darf ich dann auch ein 30er oder 32er drin haben oder nur das 28er Momo ???

      mfg

      RE: Frage zu Felgentypisierung wenn schon größere Felgen eingetragen sind

      Hallo,

      so weit ich im Stoff bin muss immer genau das eingetragen sein was du am Auto (nicht original) verbaut hast!

      Also es bingt nichts wenn du vorher, nacher oder zwischendurch was größeres, schnelleres oder schöneres typisiert hast als beim Zeitpunkt einer evtl. Polizeikontrolle!!!

      Am besten das Auto so herrichten wie es gefällt und dann AB zum Zivi und Typisieren!!!!!
      CU Peter
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      naja irgendwie kann ichs schon verstehn, denn wenn ich 13 zoll felgen raustun würde müsste ich die bremsanlage ja auch umbauen... war ein extremes beispiel. naja.

      jetz hab ich 7x15 Alufelgen drauf die leider nicht eingetragen sind. hab aber 9x16er eingetragen. ich such hier eh schon die 9x16er RH CUP felgen unter TEILESUCHE.