Hallo!
Ich hab für meinen Golf 9x16er Alufelgen typisiert.
das steht in meinen Typenschein:
Bereifung Variante 1 195/50R15 91V wahlw. auf LM-Felgen BBS, 6,5Jx15H2 ET33
und dann steht noch bei Bemerkungen:
wahlw. 9Jx16H2 Et45, LM-Rad RH Alu Höfken, Typ AD906445 mit Distanzscheibe 139 mm Außendurchmesser, Bereifung 215/40ZR16.
jetz meine frage: darf ich jetz auch zb. 8x16er oder 8 x 15er Felgen fahren oder muss ich die dann wieder neu eintragen lassen und bei der Landesregierung vorfahren damit. und was ist mit "Distanzscheibe 139 mm Außendurchmesser" in Bemerkungen gemeint ? meinen sie da vl eine Spurverbreiterung ??
ich hab auch noch ein 28er Momo Lenkrad eingetragen, darf ich dann auch ein 30er oder 32er drin haben oder nur das 28er Momo ???
mfg
Ich hab für meinen Golf 9x16er Alufelgen typisiert.
das steht in meinen Typenschein:
Bereifung Variante 1 195/50R15 91V wahlw. auf LM-Felgen BBS, 6,5Jx15H2 ET33
und dann steht noch bei Bemerkungen:
wahlw. 9Jx16H2 Et45, LM-Rad RH Alu Höfken, Typ AD906445 mit Distanzscheibe 139 mm Außendurchmesser, Bereifung 215/40ZR16.
jetz meine frage: darf ich jetz auch zb. 8x16er oder 8 x 15er Felgen fahren oder muss ich die dann wieder neu eintragen lassen und bei der Landesregierung vorfahren damit. und was ist mit "Distanzscheibe 139 mm Außendurchmesser" in Bemerkungen gemeint ? meinen sie da vl eine Spurverbreiterung ??
ich hab auch noch ein 28er Momo Lenkrad eingetragen, darf ich dann auch ein 30er oder 32er drin haben oder nur das 28er Momo ???
mfg