Also ich habe heute das Schreiben von der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten bekommen.
Aufforderung zur Rechtfertigung
Also am 02.04 bei einer 130 km/h Beschränkung mit 192 km/h nach Abzug der 3% toleranz geblitzt ..... bla bla bla
Am 16.05.07 um 8:00 wäre die Vernehmung in St.Pölten um mich wegen der Tat Rechtfertigen bzw. Verteidigen zu können. Für mich als Linzer sowieso MAL ungeschickt.
Sollte man dort überhaupt hinfahren?? Ich mein was soll ich denen schon Großartig erzählen. Außerdem wenn ich mit dem Auto dorthinfahre könnte es ja sein das sie mir vor Ort doch gleich den Schein nehmen (ich denke der wird für 2 Wochen weg sein) und dann steh ich da. Vorallem fahr ich am nächsten Tag 17.05 auch gleich am Wörthersee.
Zum Schluß in dem Schreiben steht dann noch:
Bitte beachten Sie, dass das Strafverfahren ohne Ihre Anhörung durchgeführt wird, wenn Sie von der Möglichkeit sich zu rechtfertigen, nicht Gebrauch machen.
Vielleicht hat da ja schon wer Erfahrungen damit oder kennt sich bisschen besser aus?
Aufforderung zur Rechtfertigung
Also am 02.04 bei einer 130 km/h Beschränkung mit 192 km/h nach Abzug der 3% toleranz geblitzt ..... bla bla bla
Am 16.05.07 um 8:00 wäre die Vernehmung in St.Pölten um mich wegen der Tat Rechtfertigen bzw. Verteidigen zu können. Für mich als Linzer sowieso MAL ungeschickt.
Sollte man dort überhaupt hinfahren?? Ich mein was soll ich denen schon Großartig erzählen. Außerdem wenn ich mit dem Auto dorthinfahre könnte es ja sein das sie mir vor Ort doch gleich den Schein nehmen (ich denke der wird für 2 Wochen weg sein) und dann steh ich da. Vorallem fahr ich am nächsten Tag 17.05 auch gleich am Wörthersee.
Zum Schluß in dem Schreiben steht dann noch:
Bitte beachten Sie, dass das Strafverfahren ohne Ihre Anhörung durchgeführt wird, wenn Sie von der Möglichkeit sich zu rechtfertigen, nicht Gebrauch machen.
Vielleicht hat da ja schon wer Erfahrungen damit oder kennt sich bisschen besser aus?