§56 Frage

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      Nabend,

      ich weis das das Thema schon oft durchgekaut wurde nur nirgends hat jemand bis jetzt geschrieben wie es aussieht,

      wenn man eine Vorladung bekommt zur Überprüfung mit einem Termin, ja man kann ihn 3 MAL Verschieben nur was passiert wenn man sich nicht darum kümmert, kommt dann von der Bundesprüfanstalt automatisch ein neuer Termin oder nicht??

      Bzw wenn nicht welche Konsequenzen hat das wenn ich mich nucht darum kümmern würde?

      lg maxl

      lg Maxl
      (Webmaster, Obmann Stellv.)
      Soeviel ich weiß wird der Termin für die § 56 KFG bescheidmässig vorgeschrieben.
      Wenn dieser nicht wahrgenommen wird, kommt ein neuerlicher Bescheid mit neuem Termin und gleichzeitig eine Strafe wegen Mißachtung eines behördlichen Bescheides.
      Wenn auch der 3. Termin nicht wahrgenommen wird, ergeht der Auftrag an die Polizei zur Einziehung der Kennzeichen und ZulSch.
      MfG
      BP-Hatzer3
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      hallo!

      hatte das ganze auch schon MAL, und hab mich da genauer erkundigt, die von der landesregierung sagten mir folgendes:

      falls der erste vorgelegte termin nicht eingehalten werden kann, kann man um eine verlängerung ansuchen, also einen 2.ten termin, wenn dieser auch nicht eingehalten werden kann sagte man mir, muss man seinen pkw abmelden, da man sonst bei nichteinhalt eine strafe bekommt


      mfg jaidi87
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