Unfall Mit Probe

      RE: Unfall Mit Probe

      Probeschein is ned weg solang du ned alkoholisiert warst!

      Aber wenns hart auf hart kommt und irgendeine versicherung zahlen muss aber der fahrer sagt das du zu schnell warst, nehmens die aussagen von beiden auf und stellen den unfall mit schrottautos nach, mit der angegebenen geschwindigkeit, aufprallstelle usw,....

      Und dann werden diese autos mit den echten Unfallwagen verglichen und wenn die Schäden gleich sind ( Tür an der selben stelle eingedrückt usw,...)
      dann gilt dieser test als beweis vor gericht und der andere muss zahlen! :yes:
      Mfg
      ja also obs vors gericht geht oder nicht hängt eh von dem anderen AB aber es war halt nur ob der schein "gefährdet" ist dadurch wenn man nicht alkoholisiert war!!!


      und wie ist das eigentlich mit der haftpflicht???
      weil den schaden vom anderen zahlen die ja,aber wenn das eigene abgemeldet wird weils ein totalschaden ist???

      mfg