Probeschein is ned weg solang du ned alkoholisiert warst!
Aber wenns hart auf hart kommt und irgendeine versicherung zahlen muss aber der fahrer sagt das du zu schnell warst, nehmens die aussagen von beiden auf und stellen den unfall mit schrottautos nach, mit der angegebenen geschwindigkeit, aufprallstelle usw,....
Und dann werden diese autos mit den echten Unfallwagen verglichen und wenn die Schäden gleich sind ( Tür an der selben stelle eingedrückt usw,...)
dann gilt dieser test als beweis vor gericht und der andere muss zahlen!
Aber wenns hart auf hart kommt und irgendeine versicherung zahlen muss aber der fahrer sagt das du zu schnell warst, nehmens die aussagen von beiden auf und stellen den unfall mit schrottautos nach, mit der angegebenen geschwindigkeit, aufprallstelle usw,....
Und dann werden diese autos mit den echten Unfallwagen verglichen und wenn die Schäden gleich sind ( Tür an der selben stelle eingedrückt usw,...)
dann gilt dieser test als beweis vor gericht und der andere muss zahlen!

Mfg