Gewindefahrwerk Abrissringe

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      ich bin grad am disskutieren mit den burgenländern wegen den zwei-teiligen. und das bring ich auch durch.

      laut gesetz steht nirgends welches system anzuwenden ist. bzw wie dieses auszusehen hat.

      die zweiteiligen erfüllen genauso ihren sinn und alle anforderungen. die willkür der lareg. lass ich hier sicher nicht durchgehen. was ich mit den herren dort schon alles mitgemacht habe. aber inzwischen stimmt wenigstens die basis für weitere gespräche, nachdem ich gezeigt habe, dass ich auch konfrontationen nicht aus dem weg gehe ;)
      Gruß,
      Max


      Original von guvi
      ich bin grad am disskutieren mit den burgenländern wegen den zwei-teiligen. und das bring ich auch durch.

      laut gesetz steht nirgends welches system anzuwenden ist. bzw wie dieses auszusehen hat.

      die zweiteiligen erfüllen genauso ihren sinn und alle anforderungen. die willkür der lareg. lass ich hier sicher nicht durchgehen. was ich mit den herren dort schon alles mitgemacht habe. aber inzwischen stimmt wenigstens die basis für weitere gespräche, nachdem ich gezeigt habe, dass ich auch konfrontationen nicht aus dem weg gehe ;)



      richtig die glauben sie kennen sich super aus
      soviel ich weis ist das egal wie die aussehen hauptsache ringe sind da

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Edition“ ()

      also mein gewinde ist bereits eingetragen worden vom zivi, auf die LaRe oder BH muss ich nicht mehr, das ist in der Stmk anders. Krieg demnächst meinen Typenschein mit der Eintragung wieder.

      Runterdrehen werd ich das gewinde auf keinen fall mehr, hab ja nur paar Millimeter Restgewinde, geht nicht mehr wirklich tiefer. Da würde man optisch so gut wie nix merken. Spur/Sturz hab ich heute nun auch einstellen lassen.

      Ich möchte natürlich vermeiden, die Schraube am Ring abzureissen.
      Vl verkaufe ich ja das Fahrwerk später einmal....
      Ich denke ein deutscher Käufer hat wenig Freude mit einem Gewindefahrwerk, wo so ein unsinniger Abrissring draufsteckt.

      Also ist das Gesetz österreichweit bzw für jedes Bundesland gültig, das besagt, dass Gewindefahrwerke mit Abrissringen versehen werden müssen?
      Original von stephanGolf4
      also mein gewinde ist bereits eingetragen worden vom zivi, auf die LaRe oder BH muss ich nicht mehr, das ist in der Stmk anders. Krieg demnächst meinen Typenschein mit der Eintragung wieder.

      Runterdrehen werd ich das gewinde auf keinen fall mehr, hab ja nur paar Millimeter Restgewinde, geht nicht mehr wirklich tiefer. Da würde man optisch so gut wie nix merken. Spur/Sturz hab ich heute nun auch einstellen lassen.

      Ich möchte natürlich vermeiden, die Schraube am Ring abzureissen.
      Vl verkaufe ich ja das Fahrwerk später einmal.
      Ich denke ein deutscher Käufer hat wenig Freude mit einem Gewindefahrwerk, wo so ein unsinniger Abrissring draufsteckt.

      Also ist das Gesetz österreichweit bzw für jedes Bundesland gültig, das besagt, dass Gewindefahrwerke mit Abrissringen versehen werden müssen?


      Wenn man will, bekommt man den Ring ja wieder ab.. :)