gechoppte Rückleuchten

      Original von golf2.8
      ich glaub ja sowieso nicht, das das auf legalem Weg eingetragen werden kann (zumindest in Ö) bzw. ohne Einzelgenehmigung.
      denn im Prinzip verändert man eine Leuchteinheit mit E-Prüfzeichen.

      aber ich lass mich gern eines besseren belehren.


      es wird auch nicht eingetragen, ich habe es nicht auf der typisierung vermerkt, der zivi hat das bestmögliche getan... er hat alles abgenommen, auch die verlängerte heckklappe... auf der MA46 wurde alles eingetragen, nur die heckleuchten nicht.. aber sie sind mit auf dem foto das vom heck gemacht wurde... ich hoffe halt, dass es damit oft durchgeht.. wenn nicht.. hab ich eine 2.te heckklappe lackiert und ein normales paar heckleuchten daheim und wenns notwendig ist, muss ich mit der zur überprüfung ;)
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      Original von Marcus
      aber nicht rjeder hat eine 2te Garnitur Heck zaus

      Also wie ist das nun ?

      Darfs sein doer nicht !
      Was muß beachtet werden, gemacht werden ?


      wird nicht eintragen, da die heckleuchte bearbeitet wird und damit die genehmigung erlischt.

      wenn du allerdings sonst alles typisiert hast - und du aufgehalten wirst, kann ich dir versichern, dass du, sollten die blinker einwandfrei funktioneren selten probleme hast - bei einer überprüfung durch die landesregierung (egal ob mobil oder vorladung) aber schon!
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      grob gesagt:

      Bei einer Änderung an einem typisierten Teil (hier eben die Leuchteinheit hinten mit einer E Kennzeichnung und Zulassung für ein bestimmtes Fahrzeug) erlischt die Betriebsgenehmigung.

      Der legale Weg .... Ein Gutachten erstellen lassen ... kostet aber etliches.

      lg