Eintragung Motorhaubenverlängerung / In.pro Angel Eyes

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      RE: Eintragung Motorhaubenverlängerung / In.pro Angel Eyes

      hy.

      hab das auch vor in.pro angel eyes und ne motorhaubenverlängerung aus blech, hab sogar ein tüv gutachten bei beiden dabei und dort wo ich es bestellt habe hat der verkäufer gesagt dass man nur schaun muss dass lichtbild vom scheinwerfer nicht beiinflusst wird, und dass man die mhv laut anleitung anschweist, dann darf es keine probs gebn beim typisieren. so viel weis ich, nur ich fahr MAL mit dem gutachten auf die prüfstelle und frag ob das auch stimmt.

      mfg

      RE: Eintragung Motorhaubenverlängerung / In.pro Angel Eyes

      Original von bramselinho
      hy.

      hab das auch vor in.pro angel eyes und ne motorhaubenverlängerung aus blech, hab sogar ein tüv gutachten bei beiden dabei und dort wo ich es bestellt habe hat der verkäufer gesagt dass man nur schaun muss dass lichtbild vom scheinwerfer nicht beiinflusst wird, und dass man die mhv laut anleitung anschweist, dann darf es keine probs gebn beim typisieren. so viel weis ich, nur ich fahr MAL mit dem gutachten auf die prüfstelle und frag ob das auch stimmt.

      mfg


      du hast doch einen vento oder?

      das problem ist, dass das gutachten der motorhaubenverlängerung nur in verbindung mit den originalscheinwerfern gilt, somit ist das gutachten wertlos, wenn du andere scheinwerfer einbaust, das sie - zumindest beim Golf 3 - den lichtkegel zu sehr beeinflussen.
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      RE: Eintragung Motorhaubenverlängerung / In.pro Angel Eyes

      ja ich hab nen vento, bau ihn aber auf golf3 front um, und vom dts hat mir einer gesagt, weil die in.pro scheinwerfer a linse hat ist dies sogar leichter einzutragen, weil die mhv die linse net wirlich abdeckt, i muss ma das gutachten MAL genauer anschaun, vl kann ich dir dann mehr sagn.

      mfg

      RE: Eintragung Motorhaubenverlängerung / In.pro Angel Eyes

      hab grad bei meinem gutachten nachgschaut und da steht nix drinnen von originalen scheinwerfern, es steht nur:

      lichttechnische einrichtungen:
      die nach §50 StVZO vorgeschriebene Beleuchtungsstärke für scheinwerfer ist weiterhin gegeben.

      also dürfts da keine probs geben beim gutachter.

      mfg