war typisieren


      tja.. ich hab die verlängerung nach der eintragung wieder in den normalen zustand bringen lassen..

      Änderung einer genehmigten Type - die Eintragung kannst in den Wind schreiben, ist nix mehr wert


      nun fahr ich jetzt neu typisieren und werde mich diesmal hüten mit irgendwelchen scheinwerfern hinzufahren - nein ich setze auf die originalen...!!

      Dan werden dir vmtl die in-pro ausgetragen.


      wird mir dann die motorhaubenverlängerung normal eingetragen - der aufkleber auf der innenseite ist nämlich nicht mehr vorhanden - den haben sie bei der typisierung damals entfernt..!

      Wenn da keine Nummer mehr drauf ist, wird die Genehmigung mehr in Richtung "unüberwindbares Hindernis" hinauslaufen.
      Dass die Genehmigungsnummer damals entfernt wurde, ist klar - die Nummer war durch das Ausschneiden der Lichtaustrittskanten iVm der Veränderung einer geprüften Type hinfällig.

      Fazit:
      Die alte Typisierung wird dir höchstwahrscheinlich mehr oder minder gestrichen werden, da das Fahrzeug nicht mehr dem damaligen Zustand entspricht und du bekommst jetzt ne komplett neue Genehmigung.
      Ausnahmen bestätigen die Regel.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!
      Original von BP-Hatzer3

      tja.. ich hab die verlängerung nach der eintragung wieder in den normalen zustand bringen lassen..

      Änderung einer genehmigten Type - die Eintragung kannst in den Wind schreiben, ist nix mehr wert


      nun fahr ich jetzt neu typisieren und werde mich diesmal hüten mit irgendwelchen scheinwerfern hinzufahren - nein ich setze auf die originalen...!!

      Dan werden dir vmtl die in-pro ausgetragen.


      wird mir dann die motorhaubenverlängerung normal eingetragen - der aufkleber auf der innenseite ist nämlich nicht mehr vorhanden - den haben sie bei der typisierung damals entfernt..!

      Wenn da keine Nummer mehr drauf ist, wird die Genehmigung mehr in Richtung "unüberwindbares Hindernis" hinauslaufen.
      Dass die Genehmigungsnummer damals entfernt wurde, ist klar - die Nummer war durch das Ausschneiden der Lichtaustrittskanten iVm der Veränderung einer geprüften Type hinfällig.

      Fazit:
      Die alte Typisierung wird dir höchstwahrscheinlich mehr oder minder gestrichen werden, da das Fahrzeug nicht mehr dem damaligen Zustand entspricht und du bekommst jetzt ne komplett neue Genehmigung.
      Ausnahmen bestätigen die Regel.


      mhm nur möchte ich jetzt aber die motorhaubenverlängerung eingetragen haben - eben in verbindung mit den originalscheinwerfern - die nummer wurde damals entfernt... was mich wundert... wie willst du dann bei einer kontrolle erkennen - das es eben die motorhaubenverlängerung ist, die eingetragen wurde..

      denn es gibt stossstangen die genau gleich aussehen von mehreren anbietern... nur eben unterschiedlicher hersteller.. ist dann egal, welcher anbieter, hauptsache design eingetragen?

      und die alte typisierung nimmt man mir weg? - die teile wie fahrwerk, tankdeckel, vordere kotflügel und hintere kotflügel aufgeschweisst, umgebördelt und gezogen, frontgrill, aussenspiegel, tankdeckel, einarmwischer, lenkrad,schaltknauf - ja sogar fussmatten (das war wohl ein witz - dass ich die eintragen lassen musste) bleiben mir aber schon erhalten.. nicht, dass hier doppelt kassiert wird!?
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „just_c“ ()

      Alle Eintragungen von Teilen, die auch jetzt in unveränderter Form vorhanden sind, bleiben natürlich erhalten.

      Wenn du ne Stosstange mit Nr eingetragen hast und jetzt ne idente eines anderen Herstellers verbaut hast, wird die alte ausgetragen und die neue eingetragen, weil auch andere Nummer.
      Natürlich wird hier wieder die Bodenfreiheit, Freigängigkeit, etc geprüft.

      Als Wiener bekommst eh die Mitteilung, dass du das Genehmigungsdokument bzw ne beglaubigte Kopie davon mitführen sollst. Da sieht man dann eh, was der Genehmigung zugrundelag.
      MfG
      BP-Hatzer3
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      Original von BP-Hatzer3
      Alle Eintragungen von Teilen, die auch jetzt in unveränderter Form vorhanden sind, bleiben natürlich erhalten.

      Als Wiener bekommst eh die Mitteilung, dass du das Genehmigungsdokument bzw ne beglaubigte Kopie davon mitführen sollst. Da sieht man dann eh, was der Genehmigung zugrundelag.


      alles klar - endlich MAL konkrete antworten - spitze!

      eine frage hätte ich noch.. was passiert mir mit gekürzten rückleuchten?
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      Durch die Kürzung ist das E-Prüfzeichen der Leuchte erloschen.

      Sofern nicht eingetragen, Anzeige an die Behörde wegen Änderung einer genehmigten Type und da dabei vmtl auch Leuchteneinheiten (zB NSL oder RFSW) wegfallen, die zumeist nicht nachgerüstet wurden, kann dies im konkreten Fall bis hin zur Untersagung der Weiterfahrt gehen.

      Wiegesagt: Ausnahmen bestätigen die Regel
      Es gibt immer wieder Vorgangsweisen und Genehmigungen, wo wir uns in NÖ an den Kopf greifen.
      MfG
      BP-Hatzer3
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      Durch die Kürzung ist das E-Prüfzeichen der Leuchte erloschen.

      Sofern nicht eingetragen, Anzeige an die Behörde wegen Änderung einer genehmigten Type und da dabei vmtl auch Leuchteneinheiten (zB NSL oder RFSW) wegfallen, die zumeist nicht nachgerüstet wurden, kann dies im konkreten Fall bis hin zur Untersagung der Weiterfahrt gehen.

      Wiegesagt: Ausnahmen bestätigen die Regel
      Es gibt immer wieder Vorgangsweisen und Genehmigungen, wo wir uns in NÖ an den Kopf greifen.


      die leute wurde nicht direkt eingetragen, die EG genehmigung ist noch auf der leuchte - bei der typisierung selbst wurde die leuchte nicht berücksichtigt, am foto ist sie aber vorhanden!

      es ist keine leuchteinheit entfallen, der blinker oben wurde entfernt und in den bereich des rückfahrscheinwerfers gesetzt, beides ist deutlich erkennbar - auch wenn ich rückwärts einparke und dabei den blinker betätige!
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      Da haben wir´s schon.

      Da die Leuchte verändert und Funktionen in Leuchtenteile gesetzt wurde, für die es keine Betriebsgenehmigung gibt, wäre ein lichttechn. Gutachten erforderlich gewesen (kostet einige t€).

      Einer Intensivkontrolle hält das E-Prüfzeichen nicht mehr stand.

      Beispiel:
      Kfz-Import aus D mit Fahrwerksänderung --> bekommst keinen Typenschein vom Generalimporteur mehr --> Einzelgenehmigung.
      MfG
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      Da die Leuchte verändert und Funktionen in Leuchtenteile gesetzt wurde, für die es keine Betriebsgenehmigung gibt, wäre ein lichttechn. Gutachten erforderlich gewesen (kostet einige t€).

      Einer Intensivkontrolle hält das E-Prüfzeichen nicht mehr stand.

      Beispiel:
      Kfz-Import aus D mit Fahrwerksänderung --> bekommst keinen Typenschein vom Generalimporteur mehr --> Einzelgenehmigung.


      das heisst bei einer §56 KFG steht mein auto ohne kennzeichen da? oder neuer termin?
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