Frage, bin nämlich verwirrt ;

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      Frage, bin nämlich verwirrt ;

      Hi Leute!


      Hab mir vor kurzem einen gebrauchten Golf IV gekauft. War schon einiges getunt aber das meiste noch nicht typisiert, allerdings hat jedes Teil ein Hersteller-Gutachten dabei. Nicht-Typisierte Tuningteile sind:
      Weitec-Fahrwerk (eingebaut)
      Jetex Auspuffanlage (eingebaut)
      Frontstoßstange und Seitenschweller (noch nicht eingebaut)

      die 11cm Bodenfreiheit hab ich schon überprüft - das Passt (wenn auch knapp). Allerdings
      bin ich mir nicht sicher ob ich die 11cm noch habe wenn ich die Frontstoßstange und Seitenschweller montiere. Hab vorhin bei der LandesReg angerufen, die haben mir gesagt da brauch i auch 11cm.
      Bin also grad am überlegen ob ich wieder aufs Original-Fahrwerk umrüsten soll damit nachher alles passt?!?!

      ach ja noch was: eingebaut sind auch noch Heckleuchten (dunkel) und M3-Spiegel, allerdings mit E-Prüfzeichen.....das passt dann eh so oder??

      Hoffe ihr könnt mir helfen!

      Lg.
      Flo

      RE: Frage, bin nämlich verwirrt ;

      Hallo,

      ich bin da ganz beim "rogerrabbit007"!

      Bodenfreiheit für "starre" Teile, wie Ölwanne, KAT, ... = 11cm
      Bodenfreiheit für "bewegliche" Teile, wie Stoßstange, Gummilippen, ... = 8cm

      Hier ist egal ob sich die Maße knapp, genau oder leicht ausgehen!!!


      Viel Spaß noch beim Tunen!!!
      CU Peter
      ************************
      [email protected]
      www.golfsburg.at.tf
      Eine Stoßstange selbst ist nicht beweglich, höchstens die Gummilippe darunter, die den Bereich von 11cm bis 8cm, dh 3cm abdeckt.

      Beweglich ist alles, was nach überfahren des allseitsbekannten 11cm Staffels wieder in seine Ursprungsform zurückgeht.

      Die Stoßstange, da du sie typisieren musst, wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als fester Teil beurteilt.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

      RE: Frage, bin nämlich verwirrt ;

      Original von rogerrabbit007
      für die beweglichen teile das plastikzeugs reichen 8cm alles ander feste teile wie 3ecksquerlenker KAT usw 11cm heckleuchten+spiegel mit e prüfzeichen paßt aber ein gutachten wirst auch brauchen sowie von einem fachbetrieb die bestätigung der ganzen anbauteile +spur+lichteinstellung


      GFK komplettstangen gelten nicht als bewegliche teile...!

      da muss man auch auf 11 cm sein, bei spiegel muss jeder teil ein prüfzeichen haben

      vom spur / sturz einstellen den bericht mitnehmen - nicht vergessen!

      vom licht brauchst du keinen bescheid, dass der fachbetrieb es dir eingstellt hat.. muss nur passen.. (macht auch öamtc und der arbö gratis - wenn man mitglied ist - wenn nicht freundin hinschicken ;) )
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      RE: Frage, bin nämlich verwirrt ;

      hi Leute!

      so, war gerade typisieren in SBG. Das erste erfreuliche, den Auspuff hab ich nicht typisieren müssen wegen Prüfzeichen genau so wie Heckleuchten und Spiegeln :) ist also nur ums Fahrwerk gegangen!

      Das Blöde: Bin leider doch nicht bei den 11cm :( ist aber nicht sooo schlimm, werd entweder die Originalen Federn einbaun oder mir so ein Höherlegungskit besorgen!

      Prüfer war übrigens sehr freundlich!

      Lg.
      Flo

      RE: Frage, bin nämlich verwirrt ;

      Original von ganja81
      frage was für spiegeln hast du drauf?hat er nach dem gutachten gefragt beim typ von den spiegeln?


      nachdem er auch in sbg zum typ. war wirds net viel anders als bei mir gewesen sein. anbauteile mit E Prüfzeichen werden ohne Gutachten eingetragen. In der Typisierung steht dann nur z.B. "Spiegel E4 2134-213" (halt die ganzen Nummern die auch bei dem E-Prüfzeuchen dabei stehen).
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!

      RE: Frage, bin nämlich verwirrt ;

      Original von woidl
      Original von ganja81
      frage was für spiegeln hast du drauf?hat er nach dem gutachten gefragt beim typ von den spiegeln?


      nachdem er auch in sbg zum typ. war wirds net viel anders als bei mir gewesen sein. anbauteile mit E Prüfzeichen werden ohne Gutachten eingetragen. In der Typisierung steht dann nur z.B. "Spiegel E4 2134-213" (halt die ganzen Nummern die auch bei dem E-Prüfzeuchen dabei stehen).


      genau so ist es! :)