Terminbestätigung

      ist doch ganz einfach..
      erwischt nen leiwaden polizisten, lässt er dich in ruhe, erwischt nen weniger leiwanden polizisten, wirst gehobelt..fertig..

      was glaubst welche kategorie Polizei du dort zu 90% antreffen wirst???

      und nochwas..

      wenn du argumentieren willst, dass du eh nen termin hast, und dass alles am auto passt, was glaubst passiert, wenn du dann doch zu tief bist?? ;)

      lg CLoon
      Ich auch nicht, aber man kann mit "Fragen nach Dienstnummer" ziemlich viel regeln hab ich gemerkt. Und passt auf wenns euch irgendwas wegen anderen Statuten oder Regelungen reindrücken wollen.

      Nicht typisiert würde ich nicht unter 11cm runter fahren. Wenn es schon typisiert wäre und du fährst mit 9cm rum werdens zu 95 % nix sagen solange du nicht am Radkasten oder Boden streifst.

      MFG
      Original von Manu-VR6
      Also wenn ich mein Auto auf 11 cm lasse (mit den Sicherungsringen) dann ist es doch keine Gefahr in Verzug, oder?


      mfg


      wenn du vom gesetzgeber gezwungen wirst ein fahrwerk, welches vom hersteller für eine bodenfreiheit von zb. 6cm(+- 2cm verstellbereich) konzipiert und geprüft wurde, mit 11cm bodenfreiheit zu betreiben, herrscht, realistisch betrachtet, sehr wohl gefahr im verzug - bei einer verkehrskontrolle bist du natürlich "save", da du dich an alle vorschriften hältst, nur im fahrbetrieb bist du
      eine gefahr für dich und alle anderen, was dem gesetzgeber allerdings wurscht ist, solange du dich an seine gefährlichen schwachsinnigkeiten hältst.
      was mich ernsthaft interessiert: wer haftet eigentlich bei einem unfall wenn nachgewiesen wird, daß der fehlende negativfederweg bzw. die erzwungene mißachtug der herstellervorschriten des eingetragenen gewindes unfallkausal war?

      genug off topic:
      wenn dein auto passt, dann passt es - mit und ohne eintragung.gefahr im verzug bezieht sich auf den zustand des fahrzeuges, und nicht auf irgendeinen papierkram - natürlich ist es ohne eintragung für die beamten leichter sich irgendeine "gefahr im verzug" aus dem finger zu saugen aber eine fehlende eintragung ist nicht automatisch gefahr im verzug.
      würd das teil auch auf 11cm lassen, dem technischen unten ist es dann wurscht obst nen termin hast oder nicht (da du mit 8 oder 9 cm sowieso nicht durchgekommen wärst) - a punktal im Führaschein wird dir dann sicher gewiss werden. Meiner ist heute typisiert worden vom ZiviGutachter und der hat mir so an Wisch gegeben den ich mitführen muss, bis es eingetragen wurde (dauert ja bei uns a Zeitl...) - ich bin mit meinem (obwohl alles gepasst hat) nirgends herumgekurvt ohne typisierung, hatte nämlich keinen Bock auf ärger und auf eine spende an den staat... ;)
      Original von koda
      ich bin mit meinem (obwohl alles gepasst hat) nirgends herumgekurvt ohne typisierung, hatte nämlich keinen Bock auf ärger und auf eine spende an den staat... ;)


      dürftest dann am see aber auch nicht fahren - typisiert ist ja noch nichts, nur vom zivilgutachter bestätigt - typisiert ist erst, wennst auf der LaRe warst.
      was soll das denn bringen? Ich lasse mein auto von einem Zivilgutachter abnehmen damit es der stvo entspricht und dann soll ich noch 2 wochen oder so warten bis ich den bescheid bekommen hab und darf in der zwischenzeit nicht fahren? kann ich mir nicht vorstellen! Ausserdem was soll ich auf der LaRe tun ? - da muss ich mit meinem Auto nicht hin, deshalb war ja der Zivilgutachter hier.
      Original von koda
      was soll das denn bringen? Ich lasse mein auto von einem Zivilgutachter abnehmen damit es der stvo entspricht und dann soll ich noch 2 wochen oder so warten bis ich den bescheid bekommen hab und darf in der zwischenzeit nicht fahren? kann ich mir nicht vorstellen! Ausserdem was soll ich auf der LaRe tun ? - da muss ich mit meinem Auto nicht hin, deshalb war ja der Zivilgutachter hier.


      versteh ich jetzt was falsch? bitte bessert mich aus,wenn ich mich irre, aber man MUSS doch trotzdem auf die LaRe ... war bei mir auch so. gesamtgutachten bekam ich vom zivilgutachter, typisiert wurde das ganze dann erst bei der landesregierung ...
      Original von BP-Hatzer3
      Ob die Meinung der div. ZT auch die Polizei interessiert, lasse ich MAL dahingestellt.
      Tatsache ist, dass eine genehmigungspflichtige Änderung nicht dem Landeshauptmann angezeigt wurde (die LReg kennt das Fahrzeug nicht und kennt auch die Änderungen nicht).
      Wenn alle Änderungen bei der LReg genehmigt werden, bleibt trotzdem für jede Änderung bei einer zwischenzeitlich stattgefundenen techn. Kontrolle ein leichter Mangel über.


      das meinte ich!!!
      Original von golf4cabrio
      Original von koda
      was soll das denn bringen? Ich lasse mein auto von einem Zivilgutachter abnehmen damit es der stvo entspricht und dann soll ich noch 2 wochen oder so warten bis ich den bescheid bekommen hab und darf in der zwischenzeit nicht fahren? kann ich mir nicht vorstellen! Ausserdem was soll ich auf der LaRe tun ? - da muss ich mit meinem Auto nicht hin, deshalb war ja der Zivilgutachter hier.


      versteh ich jetzt was falsch? bitte bessert mich aus,wenn ich mich irre, aber man MUSS doch trotzdem auf die LaRe ... war bei mir auch so. gesamtgutachten bekam ich vom zivilgutachter, typisiert wurde das ganze dann erst bei der landesregierung ...


      Ja musst du trotzdem, frag mich nur wozu man dort dann einen Dipl.Ing. braucht wenn er eh nix machen darf!
      Einem Deutschen darfst den ganzen Schmarrn sowieso nicht erzählen wie das hier abläuft ist zum lachen und gleichzeitig zum kotzen!