zu tief.. Eintrag im Führerscheinregister sicher

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      zu tief.. Eintrag im Führerscheinregister sicher

      Hallo Leute...

      Kurze Frage.

      Wenn mich die Polizei kontrolliert und mein Auto hat nur 7 cm Bodenfreiheit, dann sind die Taferl weg - ich bekomme ne Anzeige und muß Vorfahren... soweit alles klar und noch nicht so schlimm...

      Wie sieht es nun wirklich aus mit einem Punkt im Führerscheinregister?
      Bekommt man den ganz sicher bei Gefahr im Verzug? Also mit Sicherheit wenn einem die Taferl gerissen werden?... oder liegt das im Ermessen des Beamten/Prüfers?

      Kanns also sein, dass mir die Taferl gerissen werden und ich keinen Punkt bekomme? Gibts des auch, oder geht des Hand in Hand...

      Ich kenne noch keinen der einen Punkt wegen zu geringer Bodenfreiheit hat...


      Vielleicht weiß da jemand von euch was genaueres... Von einem Eintrag im Führerscheinregister hab I nämlich a bissl Angst - der Rest wär ma eigentlich hin und wieder wurscht!

      Grüße
      Chris
      OK, danke MAL für deine Antwort...

      Wie wird sowas bei einem Unfall gehandhabt?

      Verkehrsunfall mit einem Fahrzeug welches vollkommen genehmigt ist und nur um ca. 3 bis 4 cm zu tief ist?
      Angenommen Unfall mit Personenschaden (Gott bewahre dass jemanden sowas passiert)...

      Wie sieht es rechtlich aus bei den Versicherungen... Kann/Darf die Versicherung aussteigen in so einem Fall?

      Oder muß der "nicht genehmigte" Zustand eindeutig am Unfall Schuld sein?

      Es kann ja nicht sein, dass mir einer hinten drauf fährt und ich zum Beispiel eine Teilschuld bekomme weil die 4er Scheinwerfer vorne nicht eingetragen sind...

      Ich nehme also MAL stark an, dass der "nicht typisierte" Zustand am Unfallhergang verantwortlich sein muß um Probleme zu bekommen oder?

      Hmmm leicht ist das alles nicht... Sehr sehr kompliziert!

      Grüße
      Christian

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „cult7“ ()

      Ich war immer der Meinung, dass der nicht genehmigte Umbau unfallkausal sein muss, erst dann kann die Versicherung aufgrund der Bestimmung
      § 7 KHVG
      Die Leistungsfreiheit wegen Verletzung einer Obliegenheit oder einer Erhöhung der Gefahr beträgt höchstens je € 11.000,-, für jeden Versicherungsfall insgesamt höchstens € 22.000,-

      Regresszahlungen fordern.

      Jedoch soll es in D seit kurzem ein Gerichtsurteil geben, dass besagt, dass eine Versicherung bei einem nicht genehmigten Umbau am Fahrzeug ohne Feststellung der Unfallkausalität leistungsfrei wird.

      Dies kann ich mir jedoch ohne Gesetzesänderung aufgrund ob. Bestimmung bei uns nicht vorstellen.
      Jedoch bist bei einem VUmP sehr schnell über den 11t€ bzw 22t€, denn dazu zählen nicht nur Sachschäden, sondern auch der Personenschaden (Krankentransporte, Krankenhaus, Heil- und Kuraufenthalte, Verdienstentgang,...)
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      @BP-Hatzer: Danke für deine rasche Auskunft!

      Meine Herren: Jeder muß das Risiko für sich selber abwiegen...
      ...ich für mich werde einfach mit 11cm herumfahren!

      Mir ist es:
      a) einfach zu gefährlich...
      b) zu blöd um mich tagtäglich darüber zu ärgern.
      c) zu dumm um mich hinter dem Steuer laufend vor der ausführenden Gewalt (Exekutive) zu fürchten.

      Dem Gesetzgeber ist eines gelungen: Mir ist die Freude einfach vergangen und somit ist ein "schwarzes Schaf" auf Österreichs Straßen weniger unterwegs... :D :-h

      Hmm wer weiß... ich mach alles mit... vielleicht fahren wir ja AB nächster Woche wieder 100 km/h wegen dem Feinstaub - selbstverständlich ohne Beschilderung und ohne Konsequenzen bei Übertretungen...

      Einfach nicht darüber nachdenken und alles mitmachen - kommt mir irgendwie bekannt vor. :-p

      Schönen Tag noch
      Grüße
      Christian

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „cult7“ ()