polizei
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Original von EvoRox
sie lassens dir dann die taferl und du bekommst n schrieb das du vorfahren musst mit dem anderen!
mfg manu
Da unterliegst du einem grossen Irrtum.
Falls bei dem gelenkten Fahrzeug GV-Mängel festgestellt werden, werden die Kennzeichentafeln und der Zulassungsschein vorläufig abgenommen.
Der Zustand eines Zweitfahrzeuges ist ohne Belang.
Sobald du eine Abmeldebestätigung des beanstandeten Fahrzeuges bei der Behörde vorweisen kannst, bekommst du die Kennzeichentafeln von der Behörde wieder ausgefolgt. -
WG wechselkennzeichen
2von 3 leuten denen sowas passiert wurden dann "zufällig" mit ihrem zweiten auto auch zu ner §56 Feier vorgeladen :-h -
Original von BP-Hatzer3
Original von EvoRox
sie lassens dir dann die taferl und du bekommst n schrieb das du vorfahren musst mit dem anderen!
mfg manu
Da unterliegst du einem grossen Irrtum.
Falls bei dem gelenkten Fahrzeug GV-Mängel festgestellt werden, werden die Kennzeichentafeln und der Zulassungsschein vorläufig abgenommen.
Der Zustand eines Zweitfahrzeuges ist ohne Belang.
@Evorox
und dies war auch schon hier in einem anderen Thread so nachzulesen.
ergo => wenn mans selbst nicht weiss, dann am besten nichts posten, stiftet nur Verwirrung!!
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