Wer bekommt die Strafe - Fahrzeuglenker oder Fahrzeugbesitzer

      Wer bekommt die Strafe - Fahrzeuglenker oder Fahrzeugbesitzer

      Hallo Leute...

      Eine kurze Frage... vielleicht weiß ja der BP-Hatzer was dazu...

      Wenn ich mit einem nicht typisierten Auto unterwegs bin und aufgehalten werde...
      ... wer haftet dann eigentlich? Der Fahrzeuglenker oder der Fahrzeugbesitzer?

      Nehmen wir an mein Auto wäre zu tief und ich borge es meinem Nachbarn... Dieser wird aufgehalten und bekommt eine Strafe... Kriegt die dann der Fahrzeugbesitzer? oder der Fahrzeuglenker?

      Vorfahren wird wahrscheinlich dann der Fahrzeugbesitzer müßen...

      Grüße
      Christian

      RE: Wer bekommt die Strafe - Fahrzeuglenker oder Fahrzeugbesitzer

      An sich dürften es beide bekommen jedoch aus unterschiedlichen gründen:

      Fahrer; weil er sich vergewissern muss dass das fahrzeug in ordnung ist bevor er fahrt (soweit man das optisch erkennen kann) (Theoretisch muss man einen Rundgang und eine Leuchtenkontrolle machen bevor man fährt!, ich glaub sogar einen Bremstest aber das glaub i ned; rein theoretisch muss man vor Fahrtantritt sogar die komplette Betriebsanleitung lesen (betrifft "vertrautmachung mit dem fahrzeug))

      Besitzer; weil er der zulassungsbesitzer ist und die Änderungen vermutlich durchgeführt hat. Weiters muss er ebenfalls für die (Nicht)Anzeige der Veränderungen bei der LaReg haften, da man jede veränderung aufzeigen (anzeigen/bekanntgeben) muss und diese auch abnehmen lassen muss!
      ist dies nicht so, ist die Zulassung, je nach Mangel nicht mehr gültig...

      Die Anzeige gegen den Besitzer wird warscheinlich auf diesen Inhalt zurückzuführen sein

      Die Anzeige gegen den Fahrer wird je nach Art (Erkennbarkleit) der Mängel mehr oder weniger Erfolg haben, man kann rein technisch und auch vor dem gesetz nicht alle Mängel erkennen. (Woher soll ein Unbedarfter, und vor allem Laie auf dem Gebiet wissen dass zb ein Fahrwerk verändert und nicht eingetragen wurde... etc)

      Ausserdem muss der zulassungsbesitzer den Wagen sicher vorführen...

      Soweit ich weiss ist es so wie oben geschrieben...

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      RE: Wer bekommt die Strafe - Fahrzeuglenker oder Fahrzeugbesitzer

      ok ich kann es dir genau sagen ( habe den einser auf meine frau gemeldet) natürlich hab ich ihn runter geknallt nummertaferl tifer gesetzt
      und rücksitz bank ist geflogen 30 lenker


      ok nun zum wesendlichen weiss kapler gesehen er hat mir freundlich gewinkt und fragte nach den papieren hab ich ihm voller stolz gegeben und er meinte ich soll ihm folgen hab ich auch gemacht welch freude prüfzug und das mobil gg ok er sagte mir was ich alles gemacht habe warum woll

      fazit ich konnte 158€ zahlen weil ich gefahren bin
      meine frau 185€ weil sie mir das auto so überlassen hat


      also beide zahlen der besitzer und der fahrer auch wenn er nicht der besitzer ist
      mir is es vor kurzem gleich gegangen,weil ich mein auto auf meinen vater angemeldet habe (ist unter 23 jahren einfach günstiger für mich)

      und da nur ich damit fahre,hat mein vater halt gesagt die strafe die er als besitzer bekommen hat muss ich bezahlen,is ja eh logisch und das hab ich halt gemacht, doch kurz darauf hab auch ich einen blauen brief bekommen und hätt auch nochmal den selben betrag zahlen können,doch ich bin zur bh und hab halt MAL nett nachgfragt ob das wrklich sein muss und ich hab ihr halt erklärt, dass mein vater ohnehin nie mit meinem auto unterwegs ist und gesagt hat ich muss zahlen blablabla...
      dann hat sie gesagt,dass ja auch meistens ein auge zugedrückt wird wenn besitzer und lenker der gleiche ist,weil ich sie eben danach gefragt habe...

      naja hab die strafe dann halt nur einmal bezahlen müssen und es is mir ja im endeffekt eh eine lehre gewesen...
      Original von rogerrabbit007
      ja in parndorf habns meinem habschi auch die taferln beschlagnahmt der is dann ohne nach hause gefahren vor seinem haus habns dann auch noch gewartet LooL dann is er ausgerastet frage nicht


      Lenken eines nicht zugelassenen Fahrzeuges - in der Regel € 140-210
      evtl durch das Herumschreien ne Ordnungsstörung - ca € 42
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

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