Armaturenbrett
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Ja, muss grundsätzlich eingetragen werden.
Dazu braucht man im schlimmsten Fall ein Splitter-, Brand- und einen Festigkeitsgutachten sowie eine Einbaubestätigung.
Hier geht´s um ein ähnliches Problem, nämlich die Eintragung einer Anlage im Fahrzeug inneren.
Manche Prüfer sind da eher lästig, andere eher lässig...kommt ganz drauf an...
Greez,
DOC! -
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