Hallo zusamen! kann mir sagen,was ich für eine Einbaubestätigung für einen "Fachgerechten" einbau von Tieferlegungsfedern braucht? wenn man die Info Hotline der MA 46 anruft, geben die Damen immer andere Auskünfte!! muß jetzt die "Fachwerkstätte" eine zulassung für §57 A (Pickerl) haben oder genügt eine einfache KFZ-Werkstätte für den nachweis des FACHGERÄCHTEN Einbaus der Tieferlegungsfedern!! bitte um eure antworten bzw. Internetseiten wo der beweis steht. Danke im Voraus. mfg
Einbaubestätigung Fachwerkstätte
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wir haben das formular von einem VW Betrieb ausfüllen lassen.
ich sag aber MAL, dass es jeder KFZ-Werkstätten-Betrieb ausfüllen darf."Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!
DANKE EU!!!! -
hello
soviel ich weis muss die werkstätte berechtigt sein, pickerl zu machen!!! die bauen dir das ein und geben dir nen zettel mit wo auf gut deutsch gsagt drauf steht das alles paSSt...weil die pickerl werkstätten fachlich geprüft sind oder so...(ist mir erklärt worden)
den zettel musst du dann unbedingt zur MA46 mitnehmen...
mfg
saschaDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „corrado-masta“ ()
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Kann mir nicht vorstellen, das es mit der Berechtigung ein Pickergutachten zu erstellen zusammenhängt.
Es gibt dazu aber auch nicht´s schriftliches.
Grundsätzlich kann nach meiner Rechtsauffassung jeder, der über eine KFZ-Fachausbildung und das Recht Kraftfahrzeuge zu reparieren (Werkstättenzulassung) verfügt so eine Bestätigung schreiben.
Als Beispiel, die Firma HAECO, die die Bilsteinvertretung in Österreich ist macht keine Gutachten nach §57a, verbaut aber sehr wohl Bilsteinfahrwerke in Kundenfahrzeuge und stellt auch die Einbaubestätigungen aus.
Wer wird wohl besser ein Bilsteinfahrwerk einbauen und einstellen können als die Techniker der Firma selbst?
(Der Herr Ing. Matl möge mich korrekieren, wenn ich mich irre ;-))
Greez,
DOC!
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